Heilpraktikerin muss nach Krebstod Schmerzensgeld zahlen
München (dpa) - Eine Heilpraktikerin muss nach dem Krebstod einer
Patientin 30 000 Euro Schmerzensgeld an deren kleinen Sohn
zahlen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag in
einem Grundsatzurteil entschieden.
Der Vater des Jungen hatte für das Kind ursprünglich 170 000 Euro von
der Heilpraktikerin seiner verstorbenen Partnerin verlangt. Die an
Gebärmutterhalskrebs erkrankte Frau hatte - trotz guter
Behandlungschancen - eine Strahlen- und Chemotherapie abgebrochen und
sich stattdessen auf Präparate aus Schlangengift verlassen, die sie
von ihrer Heilpraktikerin bekam.
«Die Beklagte hat ihrer Patientin nicht aktiv zum Abbruch der
lebensrettenden Strahlentherapie geraten», befand das Gericht zwar.
«Sie ist aber ihrer sich abzeichnenden Entscheidung nicht
entgegengetreten, was als Heilpraktikerin ihre Aufgabe gewesen wäre.»
Aus Sicht des Gerichts hätte sie ihrer Patienten raten müssen, die
Chemotherapie wieder aufzunehmen. «Dieses über Wochen hinweg
fortgesetzte Unterlassen der Beklagten war unverantwortlich und aus
Sicht eines verantwortungsbewussten Heilpraktikers schlechterdings
unverständlich.»
Neben dem Schmerzensgeld wurde sie unter anderem zur Zahlung von
Schadenersatz für entgangenen Kindesunterhalt verurteilt. Die
Revision gegen das Urteil ließ das Gericht nicht zu.
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