Erlass: Bei Unverträglichkeit kann man anderen Impfstoff bekommen

Düsseldorf (dpa/lnw) - Wenn man durch ein ärztliches Zeugnis die
Unverträglichkeit für einen bestimmten Corona-Impfstoff nachweist,
kann man in NRW auch einen anderen bekommen. Das stellt ein neuer
Erlass des Gesundheitsministeriums klar. «Die betreffenden Personen
sind darauf hinzuweisen, dass eine Impfung mit einem alternativen
Impfstoff aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit ggf. zu einem
späteren Impfzeitpunkt erfolgen muss», heißt es in dem Erlass.