Versicherer gewinnen Corona-Prozesse um Betriebsschließung

München (dpa) - Vor dem Münchner Landgericht II haben sich drei
Versicherungen gegen klagende Kunden aus der Gastronomie
durchgesetzt, die Zahlungen für den ersten Corona-Lockdown im
Frühjahr 2020 forderten. Die 10. Zivilkammer hat in insgesamt vier
Verfahren die Klagen abgewiesen, wie das Gericht am Mittwoch
mitteilte. Die Wirte hatten sich jeweils bei der Allianz, der
Helvetia und der Haftpflichtkasse gegen Betriebsschließungen
versichert, insgesamt ging es in den Verfahren um 460 000 Euro.

Grund für die Abweisung der Klagen ist, dass die drei Unternehmen in
ihre jeweiligen Versicherungsbedingungen eine Liste von Krankheiten
und Erregern aufgenommen haben, für die die jeweiligen Policen
gelten. Da sich Covid-19 in diesen Auflistungen nicht findet, besteht
gemäß den Urteilen auch kein Versicherungsschutz.

Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig, und Rechtsklarheit
bedeuten sie auch nicht. Deutschlandweit sind hunderte ähnlicher
Klagen anhängig, und unterschiedliche Kammern sind zu
unterschiedlichen Einschätzungen gekommen - zum Teil wie in München
sogar in der selben Stadt.

So hatte die 12. Zivilkammer des Landgerichts München I in
vorangegangenen Fällen die Versicherungsbedingungen der Allianz als
«intransparent» kritisiert, weil Covid-19 in den strittigen Verträgen

zwar nicht genannt, aber auch nicht ausgeschlossen war - anders als
bei Prionenkrankheiten wie der Rinderseuche BSE, bei denen der größte
europäische Versicherer explizit festgelegt hatte, dass die
Betriebsschließungsversicherung nicht zahlt.

Die Allianz hatte allerdings anschließend drohende Niederlagen
abgebogen, indem sie vor der Urteilsverkündung mit klagenden Wirten
einen Vergleich schloss. Auch vor dem Landgericht Düsseldorf hatte
sich kürzlich ein klagender Wirt gegen seine Versicherung
durchgesetzt. Soweit bekannt, haben in der Mehrheit der bislang
entschiedenen Fälle jedoch die Versicherer gewonnen. Rechtsklarheit
wird nach Einschätzung von Anwälten möglicherweise erst in einigen
Jahren bestehen, wenn der Bundesgerichtshof sich als höchste Instanz
mit dem Thema beschäftigen muss.

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