Der Lockdown soll bleiben - Weitere Lockerungen sind geplant
Die Corona-Infektionszahlen sind zuletzt nach längerem Abwärtstrend
wieder gestiegen. Dennoch soll es die Möglichkeit zu Lockerungen
geben. Der Lockdown bleibt allerdings.
Berlin (dpa/bb) - Angesichts wieder steigender Infektionszahlen wird
der Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Deutschland
grundsätzlich bis zum 28. März verlängert. Es soll aber abhängig vo
n
der Infektionslage eine Reihe von Öffnungsmöglichkeiten geben. Das
haben Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die
Länder-Ministerpräsidenten am Mittwoch in Berlin beschlossen.
Vereinbart wurde eine stufenweise Öffnungsstrategie mit eingebauter
Notbremse: Führen einzelne Lockerungen zu einem starken Anstieg der
Infektionszahlen in einer Region, werden automatisch alle schon
erfolgten Erleichterungen wieder gestrichen.
Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) lobte den von
Bund und Ländern vereinbarten Stufenplan als gut nachvollziehbar.
«Das ist ein Plan, den wir haben, der auf eine DIN-A-4-Seite passt,
und wo jeder eins zu eins nachvollziehen kann, wo stehen wir jetzt
und worauf kann ich mich einrichten», sagte der SPD-Politiker, der
auch Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) ist, in der
Nacht zum Donnerstag.
In dem Stufenplan seien der Sport und Jugendsport, Theater, Museen,
Galerien oder auch der Einzelhandel genannt. «Das, was für viele die
drängenden Fragen sind, wie geht es in meinem konkreten Lebensumfeld
voran, worauf kann mich einstellen, ist hier in fünf Schritten auf
einer DIN-A-4-Seite dargestellt», sagte Müller.
So sollen schon vom kommenden Montag die beschränkten privaten
Kontaktmöglichkeiten gelockert werden. Dann werden wieder private
Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt
möglich sein, jedoch beschränkt auf maximal fünf Personen.
In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 neuen
Infektionen pro Woche können es auch Treffen des eigenen Haushalts
mit zwei weiteren Haushalten mit zusammen maximal zehn Personen sein.
Kinder bis 14 Jahre sind hiervon jeweils ausgenommen. Bisher darf
sich ein Hausstand mit maximal einer Person eines anderen Hausstandes
treffen.
Nach den ersten Öffnungen bei Schulen und Friseuren sollen nun in
einem zweiten Schritt beispielsweise Gartenmärkte folgen. Auch
Fahrschulen können den Betrieb unter Auflagen wieder aufnehmen.
Weitere eingeschränkte Öffnungen kann es schon in Regionen geben, in
denen lediglich die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen je
100 000 Einwohner unterschritten wird. Neben Terminshopping-Angeboten
im Einzelhandel können dann Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten
und Gedenkstätten für Besucher mit Terminbuchung öffnen.
Öffnungsschritte darüber hinaus sollen davon abhängig gemacht werden,
dass die vorherige Stufe 14 Tage lang nicht zu einer Verschlechterung
der Sieben-Tage-Inzidenz geführt hat. Dann geht es zunächst etwa um
die Öffnung der Außengastronomie, von Kinos, Theatern, Konzert- und
Opernhäusern sowie um kontaktfreien Sport im Innenbereich und um
Kontaktsport im Außenbereich.
Im nächsten Schritt sind weitere Sportmöglichkeiten und
Freizeitveranstaltungen dran. Auch hier gilt: Bis zu einer 100er
Inzidenz soll es höhere Auflagen wie tagesaktuelle Tests oder einen
Buchungszwang geben, die bei einer Sieben-Tage-Inzidenz bis 50
Neuinfektionen wegfallen.
Der Berliner Senat will sich am Donnerstag über die Beratungen auf
Bund-Länder-Ebene austauschen und dann entsprechende Beschlüsse
fassen. Es wird erwartet, dass er sich dabei an den Absprachen vom
Mittwoch orientiert. Auch in Berlin dürfte es damit erste
Lockerungsschritte etwa bei den Kontaktbeschränkungen oder erste
weitere Öffnungen im Handel geben. Die Senatsmitglieder wollen am
Nachmittag (14 Uhr) zusammenkommen. Die Ergebnisse sollen
anschließend bei einer Pressekonferenz präsentiert werden, die nach
Angaben der Senatskanzlei nicht vor 17 Uhr zu erwarten ist.
Online-Wechsel: In drei Minuten in die TK
Online wechseln: Sie möchten auf dem schnellsten Weg und in einem Schritt der Techniker Krankenkasse beitreten? Dann nutzen Sie den Online-Beitrittsantrag der TK. Arbeitnehmer, Studenten und Selbstständige, erhalten direkt online eine vorläufige Versicherungsbescheinigung. Die TK kündigt Ihre alte Krankenkasse.