Keine gütliche Einigung im Streit um Maskenpause auf Intensivstation

Herne (dpa) - Im Streit um Maskenpausen auf einer Intensivstation mit
Corona-Patienten hat es am Dienstag beim Arbeitsgericht Herne keine
gütliche Einigung gegeben. Einen Vergleichsvorschlag des Gerichts
nahm der Anwalt des beklagten Krankenhauses nicht an, sondern gab ihn
zur Prüfung an das Krankenhaus weiter. Kommt es weiter nicht zu einer
Einigung, steht Anfang Mai eine ordentliche
Arbeitsgerichtsverhandlung an.

Die 47-jährige Klägerin, die auf der Intensivstation als
Krankenschwester arbeitete, hatte Masken- und Trinkpausen alle 75
Minuten verlangt. Das Krankenhaus in Recklinghausen bietet auf
Intensivstationen alle 120 Minuten eine Maskenpause und hatte eine
Verkürzung abgelehnt. Das zeitaufwendige Umbetten von
Corona-Patienten und das An- und Ausziehen der umfangreichen
Schutzkleidung sei mit einem kürzeren Pausenrhythmus nicht zu
schaffen, argumentierte das Haus.

Die Krankenpflegerin war auf eine andere Station versetzt worden.
Dagegen hatte sie geklagt (Az.: 4 Ca 2437/20). Die Frau spricht von
einer Strafversetzung. Dabei habe sie sich nur für den
Gesundheitsschutz der Pflegenden eingesetzt.

In der Güteverhandlung schlug der Richter vor, dass das Krankenhaus
die Versetzung zurücknehmen und Pausen alle 120 Minuten garantieren
solle. Das Haus werde den Vorschlag gründlich prüfen, sagte ein
Krankenhaussprecher. Er widersprach dem Vorwurf der Zwangsversetzung.
Der Frau sei ein alternativer, ebenfalls anspruchsvoller Arbeitsplatz
angeboten worden.