Kein Präsenzunterricht: Beschwerde beim NRW-Verfassungsgerichtshof
Düsseldorf (dpa/lnw) - Eine Gruppe von Eltern will mit einer
Beschwerde beim NRW-Verfassungsgerichtshof erzwingen, dass ihre
Kinder wieder ganz normal in die Grundschule gehen dürfen. «Es geht
neben dem Recht auf Bildung auch um eine menschenwürdige Existenz der
Kinder, die sich an den kindlichen Entwicklungsphasen zu orientieren
hat», erklärte Nicole Reese von der Gruppe «Klage für Bildung» am
Donnerstagabend. Da die Entwicklungsphasen «nicht beliebig
verschiebbar» seien, seien Schäden in Sachen Bildung und der damit
verknüpften Kindergesundheit unumkehrbar. Reese verwies darauf, dass
Kinderärzte ebenfalls für eine Schulöffnung plädierten.
In dem Verfahren geht es um eine siebenjährige Zweitklässlerin aus
Düsseldorf, die sich durch die Corona-Einschränkungen wesentlich
benachteiligt fühlt. Zu der Klägergruppe gehören andere Familien mit
insgesamt etwa 20 Kindern, bei ihnen ist die Situation ähnlich.
Vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster waren diese Klage und drei
weitere Klagen von anderen Familien vergangene Woche gescheitert -
aus Sicht der Richter sind die Einschränkungen an den Schulen
angesichts der Coronagefahren für die Bevölkerung wohl
verhältnismäßig. Nach Einschätzung von Reese dürfte der
Verfassungsgerichtshof schon nächste Woche in dem Eilverfahren
entscheiden (Aktenzeichen VerfGH 19/21 VB1).
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