Kommunen definieren künftig Plätze mit Alkoholverbot

Der Verwaltungsgerichtshof hat das bayernweite Alkoholverbot gekippt.
Doch vielerorts wird ein Verbot bald wieder gelten. Ein Blick in die
Städte.

München (dpa/lby) - Das allgemeine Alkoholverbot im öffentlichen Raum
in Bayern wird präzisiert. Die Kommunen werden künftig die Plätze auf

ihrem Gemeindegebiet definieren, auf denen der Alkoholkonsum verboten
sein wird, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Mittwoch
nach einer Sitzung seines Kabinetts in München. «Wir wollen keine
Party To Go», betonte Söder.

Der bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte am Dienstag das
bayernweite Alkoholverbot bis zu einer Entscheidung im
Hauptsacheverfahren außer Kraft gesetzt und damit dem Eilantrag einer
Privatperson stattgegeben. Zur Begründung teilte das Gericht mit,
dass nach dem Infektionsschutzgesetz Alkoholverbote nur an bestimmten
öffentlichen Plätzen vorgesehen seien. Die Anordnung eines
Alkoholverbots für die gesamte Fläche des Freistaats habe damit die
Verordnungsermächtigung überschritten, die der Bund erteilt habe.

Viele Städte wollen das Alkoholverbot fortführen - einige hatten im
vergangenen Jahr vor allem an Hotspots Alkoholverbote erlassen.

In NÜRNBERG darf weiterhin am Hauptbahnhof und den Vorplätzen sowie
am Busbahnhof und Teilen der Innenstadt kein Alkohol getrunken
werden.

In der Innenstadt von BAYREUTH gelte auf Grundlage der städtischen
Sondernutzungssatzung ohnehin ein Alkoholverbot. Gleiches gelte für
die städtischen Grünanlagen, Parks sowie die Spielplätze der Stadt
auf der Basis der städtischen Grünanlagensatzung. «Ob wir darüber
hinaus die von der Stadt festgelegten, stark frequentierten
öffentlichen Straßen und Plätze, in denen derzeit eine Maskenpflicht

besteht, zusätzlich mit einem expliziten Alkoholverbot belegen, wird
derzeit geprüft», sagte ein Sprecher der Stadt.

Die Stadt BAMBERG prüfe derzeit noch, ob weitere Regelungen nötig
seien. «Streng genommen ist es ja so, dass wir Ausgangsbeschränkungen
haben und das Verlassen des Hauses zum Alkoholtrinken in der
Fußgängerzone ist wohl kein triftiger Grund», sagte ein Sprecher. In

HOF gibt es laut Sprecherin der Stadt momentan keine Überlegungen zu
einem Alkoholverbot.

In ASCHAFFENBURG gelten der Stadt zufolge - unabhängig von Verboten
aufgrund von Corona-Maßnahmen - die Verbote zum Alkoholkonsum
weiterhin an bestimmten Orten. «Im Übrigen wird das Ordnungsamt und
die Polizei die Entwicklung in der Innenstadt beobachten. Lokale
Alkoholverbote sind daher nicht ausgeschlossen», sagte eine
Sprecherin der Stadt. In WÜZRBURG sieht man derzeit keinen dringenden
Anlassbedarf ein bestimmtes Alkoholverbot einzuführen.

In SCHWEINFURT sei es denkbar, das Alkoholverbot wieder für bestimmte
Plätze festzulegen, so wie es bereits vor dem allgemeinen
öffentlichen Alkoholverbot der Fall war.

Ähnlich ist die Lage in KEMPTEN: Dort komme ein schon vor der
bayernweiten Regelung bestehendes Verbot, in der Innenstadt Alkohol
im öffentlichen Raum zu konsumieren, wieder in Betracht. In der
Innenstadt von AUGSBURG dürfen Menschen nach der Aufhebung des
bayernweiten Verbots alkoholische Getränke zwar wieder in der
Öffentlichkeit trinken. Die offene Abgabe, zum Beispiel in Form von
einer Tasse Glühwein oder einem Glas Sekt, bleibe aber in einigen
Bereichen verboten, sagt der Referent für Gesundheit, Reiner Erben.
Ein entsprechendes Verbot der Stadt, das seit 11. Januar gilt, bleibe
vom Beschluss des Verwaltungsgerichtshof unberührt. 

In PASSAU plant die Stadt dort Alkoholverbote einzuführen, wo auch
eine Maskenpflicht herrscht. Das betreffe sowohl die Alt- als auch
die Innenstadt, sagte eine Sprecherin gegenüber dem Bayerischen
Rundfunk. Demnach haben mehrere Städte in Ostbayern angekündigt, auf
ihre lokalen Verbote vor der Corona-Verordnung zurückgreifen zu
wollen. In REGENSBURG sei ebenso mit lokalen Verboten in der
Innenstadt zu rechnen.

In INGOLSTADT gebe es derzeit keine weitergehenden Überlegungen zum
Alkoholverbot. «Gleichwohl soll das Thema für das Frühjahr nochmals
betrachtet werden», sagte eine Sprecherin. Die Stadt ROSENHEIM prüfe
derzeit, ob Bedarf bestehe, ein Alkoholverbot in Fußgängerzonen sowie
Grün- und Parkanlagen zu erlassen. Dazu bedarf es einer staatlichen
Ermächtigungsgrundlage für die Kreisverwaltungsbehörden, die aktuell

noch nicht vorliege.

In der Landeshauptstadt MÜNCHEN einzelne Orte festzulegen, an denen
der Alkoholkonsum verboten ist, sei aus Sicht des
Kreisverwaltungsreferent Thomas Böhle nicht erforderlich. Man dürfe
seine Wohnung ohnehin nur aus triftigem Grund verlassen -
Alkoholkonsum zähle nicht dazu.

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