) Bundestag beschließt Verdopplung von Kinderkrankentagen

Der fast auf Null reduzierte Schul- und Kitabetrieb macht Eltern zu
schaffen. Damit Mütter und Väter kleinerer Kinder für die Betreuung
zu Hause bleiben können, bekommen sie nun mehr Kinderkrankentage.

Berlin (dpa) - Eltern, die wegen Einschränkungen an Kitas und Schulen
nicht zur Arbeit gehen können, dürfen für die Zeit zu Hause in diesem

Jahr auch die sogenannten Kinderkrankentage einsetzen, um zu große
Einkommenseinbußen zu verhindern. Der Bundestag beschloss am
Donnerstag wegen der Corona-Krise, die Zahl der Krankentage pro
Elternteil von 10 auf 20 zu verdoppeln. Alleinerziehende erhalten 40
statt der üblichen 20 Tage. Im Bundesrat ist am Montag eine
Sondersitzung geplant, um die Gesetzesänderung abschließend zu
beraten. Die Regelung soll dann rückwirkend zum 5. Januar gelten.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) sprach am Donnerstag
von einer wichtigen Entlastung in einer belastenden Zeit, warnte aber
gleichzeitig davor, Schulen und Kitas zu lange geschlossen zu halten.
«Diese Schließung oder starke Einschränkung von Kitas und Schulen,
das darf natürlich keine langfristige Option sein.» Die Situation
führe zu großen Belastungen für die Kindergesundheit. Giffey nannte
Bewegungsmangel, Übergewicht und Vereinsamung. «Das alles müssen wir

im Blick haben, wenn wir über den Januar hinausdenken.»

Bund und Länder hatten sich bei ihren Corona-Krisenberatungen am
Dienstag vor einer Woche auf die Aufstockung der Kinderkrankentage
verständigt. Im Schnellverfahren wurde nun eine gesetzliche Regelung
auf den Weg gebracht. Kinderkrankengeld zahlt die gesetzliche
Krankenkasse normalerweise, wenn Eltern wegen der Pflege eines
kranken unter 12-jährigen Kindes nicht arbeiten gehen können. Es
beträgt 90 Prozent des Nettoverdienstes.

Nun soll es das Krankengeld auch geben, wenn Schulen und Kitas
geschlossen sind, der Zugang eingeschränkt wurde oder Eltern
lediglich gebeten wurden, ihre Kinder nicht in die Einrichtung zu
bringen. Alle Krankentage - nicht nur die zusätzlichen - können dafür

verwendet werden. Auch wer theoretisch im Homeoffice arbeiten könnte,
kann das Kinderkrankengeld bei der Krankenkasse beantragen. Für den
Antrag reicht laut Gesetz eine Bescheinigung von der Schule oder
Kita, dass der Betrieb eingeschränkt ist. Anspruch haben nur
gesetzlich Versicherte.

Von der Opposition im Bundestag gab es Zustimmung zu der Regelung.
Die FDP trage das selbstverständlich mit, sagte Fraktionsvize Michael
Theurer. «Die Hilfe muss bei den Schwächsten in der Gesellschaft
ankommen.» Auch die Grünen nennen die Pläne «gut und richtig».
Allerdings kritisierte die Abgeordnete Katharina Dröge, dass unklar
bliebe, wie es für Eltern weitergehe, wenn die Kinderkrankentage
aufgebraucht seien und die Pandemie noch nicht zu Ende sei.

Für die Krankenkassen wird durch die Regelung mit Mehrkosten in
dreistelliger Millionenhöhe gerechnet. Die Kosten sollen durch höhere
Zuschüsse vom Bund an die Kassen ausgeglichen werden, ein erster
Zuschuss von 300 Millionen Euro soll bis zum 1. April fließen.

Neben den zusätzlichen Kinderkrankentagen gibt es für Eltern auch die
Möglichkeit, eine staatliche Entschädigung zu bekommen, wenn sie
wegen pandemiebedingter Einschränkungen an Schulen und Kitas nicht
zur Arbeit können. Der Staat zahlt dann über den Arbeitgeber 67
Prozent Lohnersatz, maximal 2016 Euro pro Monat. Beide Leistungen
gleichzeitig gibt es nicht. Wenn ein Elternteil Kinderkrankengeld
bezieht, besteht laut Gesetz in dieser Zeit für beide Elternteile
kein Anspruch auf die Entschädigungszahlung.

Seit Mitte Dezember sind die meisten der mehr als 40 000 Schulen und
fast 58 000 Kitas in Deutschland entweder komplett geschlossen und es
wird nur Notbetreuung angeboten oder es wurde die Anwesenheitspflicht
ausgesetzt und Eltern werden gebeten, ihren Nachwuchs zu Hause zu
lassen. Für Abschlussklassen, die vor den Prüfungen stehen gibt es
Ausnahmen. Wann die Einrichtungen wieder öffnen können ist unklar.
Eine Entspannung der Corona-Lage ist im Moment nicht absehbar.

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