Für Extra-Kinderkrankentage reicht Bescheinigung von Schule und Kita
Viele Eltern haben wegen des Schul- und Kita-Lockdowns ein akutes
Betreuungsproblem. Zur Entlastung wird die Zahl der Kinderkrankentage
in diesem Jahr verdoppelt. Jetzt hat die Regierung Einzelheiten dazu
bekanntgegeben.
Berlin (dpa) - Für Familien gibt es nun mehr Klarheit bei den
geplanten zusätzlichen Kinderkrankentagen in diesem Jahr. Die
Extra-Tage sollen nicht nur bei geschlossenen Schulen und Kitas
genutzt werden können, sondern auch, wenn lediglich die
Anwesenheitspflicht ausgesetzt ist oder der Zugang zur Kita
eingeschränkt wurde, teilte das Bundesgesundheitsministerium am
Dienstag mit. Laut einer der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden
Formulierungshilfe für einen entsprechenden Gesetzentwurf gilt das
auch, wenn Eltern lediglich gebeten wurden, ihre Kinder nicht in die
Kita zu bringen.
Das Kinderkrankengeld können demnach auch Eltern beantragen, die
theoretisch im Homeoffice arbeiten könnten. «Gleichzeitig die Kinder
beschulen und von zu Hause aus arbeiten bringt gerade junge Familien
in Pandemiezeiten häufig an die Grenze ihrer Belastbarkeit. Deswegen
wollen wir es diesen Eltern ermöglichen, sich unkompliziert und ohne
finanzielle Verluste um ihre Kinder zu Hause zu kümmern», sagte
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Dienstag.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Kinderkrankentage sei, dass
es im Haushalt keine andere Person gibt, die das Kind betreuen kann.
Anspruch darauf sollen nur gesetzlich Versicherte haben. Um ihn
geltend zu machen, reicht demnach eine Bescheinigung der Kita oder
der Schule, die bei der Krankenkasse eingereicht werden muss.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der
Länder hatten vor einer Woche vereinbart, die Kinderkrankentage pro
Elternteil in diesem Jahr von 10 auf 20 zu verdoppeln, für
Alleinerziehende von 20 auf 40. Kinderkrankengeld zahlt die
gesetzliche Krankenkasse normalerweise, wenn Eltern wegen der Pflege
eines kranken unter 12-jährigen Kindes nicht arbeiten gehen können.
Es beträgt 90 Prozent des Nettoverdienstes.
In den vergangenen Tagen hatten sich Eltern viele Fragen zu der
geplanten Aufstockung gestellt. Nun hat die Bundesregierung nach
Angaben von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die entsprechende
Gesetzesänderung per sogenanntem Umlaufbeschluss auf den Weg
gebracht. Sie muss noch durch den Bundestag, soll aber dann
rückwirkend zum 5. Januar gelten.
Den Plänen zufolge sollen nicht nur die nun zusätzlich gewährten
Kinderkrankentage für Schul- und Kitaeinschränkungen genutzt werden
können, sondern alle. Es wird mit Mehrkosten für die Krankenkassen in
dreistelliger Millionenhöhe gerechnet. Die Kosten sollen durch höhere
Zuschüsse vom Bund an die Kassen ausgeglichen werden.
Neben den zusätzlichen Kinderkrankentagen gibt es für Eltern auch die
Möglichkeit, eine staatliche Entschädigung zu bekommen, wenn sie
wegen pandemiebedingter Einschränkungen an Schulen und Kitas nicht
zur Arbeit können. Der Staat zahlt dann über den Arbeitgeber 67
Prozent Lohnersatz, maximal 2016 Euro pro Monat. Beide Leistungen
gleichzeitig gibt es aber nicht. Wenn ein Elternteil
Kinderkrankengeld beanspruche, ruhe in dieser Zeit für beide
Elternteile der Anspruch auf die Entschädigungszahlung, hieß es vom
Bundesgesundheitsministerium.
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