Versicherte haben Anspruch auf elektronische Patientenakte
Berlin (dpa) - Gesundheitsdaten wie Arztbefunde und Röntgenbilder
können Versicherte künftig auch digital speichern und abrufen - auf
neuen elektronischen Patientenakten (ePA). Von Freitag an besteht ein
Anspruch darauf, eine entsprechende App für Smartphones von der
Krankenkasse zur freiwilligen Nutzung zu bekommen. Die E-Akten sollen
schrittweise mehr Funktionen erhalten. Patienten können sie zunächst
für sich selbst nutzen. Die Vernetzung mit Praxen soll zuerst mit
Ärzten in Berlin und der Kassenärzte-Region Westfalen-Lippe getestet
werden - bis 1. Juli müssen dann aber alle Praxen angeschlossen sein.
Die Grünen begrüßten, dass die E-Akten endlich starten. Gleichzeitig
sei es aber sehr ärgerlich, dass wesentliche Funktionen erst später
ergänzt werden sollen, sagte Fraktionsvize Maria Klein-Schmeink der
Deutschen Presse-Agentur. Minister Jens Spahn (CDU) seien politische
Fristen leider wichtiger gewesen als der konkrete Nutzwert und das
Vertrauen bei Versicherten und Leistungserbringern. «Ich hoffe sehr,
dass die Versicherten über den zum Start doch stark begrenzten
Funktionsumfang hinwegsehen und sich trotzdem für eine Nutzung
entscheiden», sagte Klein-Schmeink.
In der Kritik stehen unter anderem zunächst eingeschränkte Funktionen
beim Datenschutz. Die Patienten entscheiden, was gespeichert wird.
Sie bestimmen auch, wer auf die ePA zugreifen darf - im ersten Jahr
aber noch nicht in verfeinerter Form, was Datenschützer beanstanden.
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