Heiligabend im Lockdown - Kirchen in NRW wollen Präsenz zeigen

Heiligabend ganz anders: In der Corona-Pandemie setzen die Kirchen in
NRW auf digitale Gottesdienste und Christmetten unter strengen
Auflagen. Auch sonst läuft an diesem 24. Dezember vieles anders ab
als sonst.

Düsseldorf (dpa/lnw) - Nordrhein-Westfalen feiert Heiligabend im
Corona-Lockdown - und das bedeutet Einschränkungen auf vielen
Gebieten. Ab Montag gilt dann eine neue Einreiseverordnung.

GOTTESDIENSTE

Trotz Corona-Pandemie und Lockdown wollen die Kirchen in NRW an
Heiligabend präsent sein. Sie setzen dabei auf digitale Gottesdienste
und Christmetten unter strengen Auflagen. Viele Gottesdienste werden
live im Internet, im Radio oder Fernsehen übertragen.
Präsenzgottesdienste sind unter strengen Hygieneauflagen weiterhin
erlaubt.

Evangelische Präsenzgottesdienste finden in NRW in der Praxis aber
kaum statt, weil die Kirchenleitungen überwiegend davon abgeraten
haben. Auch viele katholische Pfarreien haben sich gegen
Präsenzgottesdienste entschieden, allerdings nicht so flächendeckend
wie bei den Protestanten. Eine generelle Absage von Gottesdiensten
lehnen beide Kirchen ab - die Entscheidung müsse jeweils vor Ort
getroffen werden.

Wegen hoher Corona-Fallzahlen und großer Auslastung mehrerer
Krankenhäuser hat der Oberbergische Kreis Präsenzgottesdienste bis
zum 10. Januar verboten. Dies gilt für die Kommunen Radevormwald,
Gummersbach, Bergneustadt, Nümbrecht und Waldbröl. Der Kreis
appelliert an alle anderen Kirchen und Religionsgemeinschaften im
Kreisgebiet, ebenfalls auf entsprechende Präsenzveranstaltungen zu
verzichten.

FAMILIENBESUCHE

Die Corona-Bestimmungen sind über die Festtage ein wenig gelockert:
Möglich sind Zusammentreffen des eigenen Hausstandes mit höchstens
vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis, wobei Kinder
bis einschließlich 14 Jahren nicht mitgezählt werden.

BESUCH IN PFLEGEHEIMEN

Die Betreiber von Pflegeheimen appellieren an Angehörige, jeden
Besuch über die Feiertage abzuwägen. Trotz der hohen Infektionszahlen
sind Alten- und Pflegeheime aber offen. Nordrhein Westfalen
investiert 13,8 Millionen Euro, damit über die Weihnachtstage
genügend Personal in Altenheimen für Corona-Schnelltests zur
Verfügung steht.

Das Verwaltungsgericht Aachen hat am Mittwoch entschieden, dass ein
Pflegeheim Besucher zurückweisen darf, wenn diese einen Schnelltest
verweigern. Das Gericht gab einem Eilantrag eines Pflegeheims aus
Würselen statt. Das Pflegeheim hatte sich mit dem Antrag gegen eine
Regelung in der Allgemeinverfügung «Pflege und Besuche» des
NRW-Gesundheitsministeriums gewandt.

EINREISEVERORDNUNG FÜR NACH DEN FESTTAGEN

Nach Bayern führt auch Nordrhein-Westfalen eine Corona-Testpflicht
für Einreisende aus Risikogebieten ein. Alle Reiserückkehrer aus
solchen Gebieten außerhalb Deutschlands unterliegen von Montag an
(28. Dezember) in Nordrhein-Westfalen einer Corona-Testpflicht. Sie
sind verpflichtet, sich höchstens 24 Stunden vor der Einreise oder
unmittelbar nach der Ankunft testen zu lassen. Flugreisenden muss am
Flughafen eine Testmöglichkeit auf eigene Kosten angeboten werden.
Das geht aus einer am Mittwochabend veröffentlichten
Corona-Einreiseverordnung des Gesundheitsministeriums hervor.

Durchreisende sind von der Regelung nicht betroffen. Ebenfalls
ausgenommen sind Grenzpendler und Grenzgänger. Am Dienstag hatte
bereits Bayern eine solche Testpflicht für Reiserückkehrer aus
Risikogebieten beschlossen - dort gilt sie bereits seit Mittwoch.

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