Baden-Württemberg schränkt mit Quarantänepflicht Grenzverkehr ein
Shoppen in Roppenheim? Stadtbummel in Straßburg? Oder ein kurzer
Skitrip in die Schweiz? Wer bislang über die Grenze reiste, hatte
freie Fahrt, eine Quarantänepflicht gab es bei Stippvisiten nicht.
Das ändert sich jetzt, wie die Regierung ankündigt.
Stuttgart (dpa/lsw) - Baden-Württemberg schiebt Shoppingtouren und
Skitourismus jenseits der Grenzen nach Frankreich und in die Schweiz
mit einer Quarantänepflicht einen Riegel vor. Angesichts der weiter
rasant steigenden Infektionszahlen im Südwesten und in den
Grenzregionen werde die Verordnung für die Einreise angepasst, hieß
es am Dienstag aus Regierungskreisen. «Die Gefahr, dass durch Ein-
und Rückreisen nach Baden-Württemberg zusätzliche Infektionsherde im
Inland entstehen, soll eingeschränkt werden», hieß es weiter. Nach
dpa-Informationen soll die aktualisierte Verordnung im Laufe des
Tages beschlossen, anschließend verkündet und in Kraft gesetzt
werden.
Der kleine Grenzverkehr aus überwiegend touristischen Gründen oder zu
Zwecken des Einkaufs führe mit der Änderung zu einer
Quarantänepflicht, hieß es weiter. Durch die Verschärfung könnten z
um
Beispiel weder die Baden-Württemberger in der Schweiz Ski fahren noch
die Schweizer im Supermarkt in Baden-Württemberg einkaufen gehen.
Zuerst hatte das «Badische Tagblatt» über die Pläne berichtet.
Eine Ausnahmeregelung ohne Quarantänepflicht für Aufenthalte in einem
ausländischen Risikogebiet unter 24 Stunden soll demnach nur noch bei
Vorliegen triftiger Gründe gelten. Darunter fallen beispielsweise
Arbeit, Schule, Arztbesuche oder familiäre Angelegenheiten.
Baden-Württemberg hatte zunächst anders als Bayern an einer
Ausnahmeregelung festgehalten, wonach Wintersportler und andere
Tagestouristen, die kurz in ein Corona-Risikogebiet im Ausland
reisen, nach ihrer Rückkehr nicht in Quarantäne mussten. Konkret galt
diese Ausnahmeregelung bislang für Menschen aus Baden-Württemberg,
die sich weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet im Ausland
aufgehalten hatten. Mit der Verschärfung der Einreise-Verordnung
vollzieht der Südwesten einen Schritt, den Bayern schon Ende November
gegangen war.
Frankreich hatte einen Tag vor Beginn des deutschen Lockdowns seine
bisher geltenden strengen Ausgangsbeschränkungen deutlich gelockert.
Die landesweite Schließung aller Geschäfte war bereits am 28.
November wieder aufgehoben worden, eine Sonderausgangsbescheinigung
ist seit einer Woche nicht mehr notwendig. Menschen aus
Baden-Württemberg konnten bislang im kleinen Grenzverkehr ungehindert
über den Rhein ins benachbarte Elsass fahren.
Zuletzt hatte die Elsass-Metropole Straßburg ebenso Mühlhausen
(Mulhouse) am vierten Adventssonntag mit einem verkaufsoffenen
Sonntag Kunden aus dem badischen Grenzgebiet angezogen. Auch das
große Outlet-Center im elsässischen Roppenheim, nur zwei Minuten von
der Grenze entfernt, war am Sonntag geöffnet.
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