Ermittlungen wegen falscher Masken-Atteste in Bayern
Wer in der Öffentlichkeit keinen Abstand einhalten kann, muss eine
Maske tragen. Ausnahmen gibt es nur aus gesundheitlichen Gründen -
doch manche Ärzte scheinen es mit den Attesten nicht so genau zu
nehmen.
München (dpa/lby) - In Bayern stellen vereinzelte Ärzte falsche
Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht aus. «Die Zahl der Fälle,
die uns zur Kenntnis gebracht wurden, bewegt sich aber im
einstelligen Bereich», betonte eine Sprecherin der Bayerischen
Landesärztekammer (BLÄK) am Donnerstag in München. «Diese Einzelf
älle
sind über ganz Bayern verteilt.»
So werde beispielsweise gegen einen Arzt aus Kaufering (Landkreis
Landsberg am Lech) ermittelt, der sogenannte Gefälligkeitsatteste
ausgestellt haben soll. Auch die Staatsanwaltschaft Bamberg ließ
wegen falscher Atteste Ende November drei Arztpraxen im Raum Bamberg
und eine Praxis in Erlangen durchsuchen.
Zuletzt wurde ein Fall in Passau bekannt: Ein Arzt soll dort mehrere
Hundert Atteste für Maskenverweigerer ausgestellt haben - auch für
Patienten außerhalb Bayerns. «Das ist natürlich auffällig, wenn Leu
te
aus dem Bundesgebiet Atteste von einem Passauer Arzt bekommen», sagte
Oberstaatsanwalt Walter Feiler. Eine Ermittlungsgruppe der
Kriminalpolizei wertet nun die etwa 1000 Atteste aus, die Beamte bei
einer Durchsuchung der Praxis am Mittwoch sichergestellt hatten.
Darunter seien viele Atteste für Schulen, sagte Feiler. Der Großteil
der Atteste sei für Menschen aus der Gegend ausgestellt worden, aber
auch für welche aus anderen Regionen. Die Ermittlungen seien ins
Rollen gekommen, nachdem verschiedene Landratsämter eine Häufung der
Atteste von dem Arzt gemeldet hatten.
Die Staatsanwaltschaft rechnet mit schwierigen und langwierigen
Ermittlungen, weil bei jedem Attest geprüft werden muss, ob die
Person untersucht worden ist und in dem Fall die Diagnose stimmt oder
ob es pauschal angefertigt wurde. Das werde drei bis vier Monate in
Anspruch nehmen, sagte Weiler.
«Die Ermittlungen könnten sich noch ausweiten, weil sich eventuell
auch die Patienten strafbar gemacht haben», erklärte der
Oberstaatsanwalt. Ihnen drohe eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
oder eine Geldstrafe. Der Arzt muss mit einer Freiheitsstrafe von bis
zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.
Bei einem solchen Verdacht sucht auch der Ärztliche Bezirksverband
als zuständige Berufsaufsichtsbehörde das Gespräch mit dem Arzt.
«Berufsrechtliche Maßnahmen können bis zur Rüge mit Geldstrafe
gehen», teilte die BLÄK-Sprecherin mit. Bis zu 50 000 Euro Strafe
seien möglich, zunächst würden aber die Ermittlungen der
Staatsanwaltschaft abgewartet.
Nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung müssen
Personen keine Maske tragen, wenn ihnen das wegen einer Behinderung
oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist.
Dafür brauchen sie eine Bescheinigung vom Arzt mit der Diagnose, dem
lateinischen Namen oder der Klassifizierung der Erkrankung. Außerdem
muss der Arzt den Grund angeben, warum er seinen Patienten von der
Maskenpflicht befreit.
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