Der Lockdown und seine Lücken - was jetzt noch erlaubt ist Von Aleksandra Bakmaz und Nico Pointner, dpa

Vom Friseur zur Fußpflege, vom Spaziergang zum Silvesterböller - was
gilt denn nun wann im Land? Selbst die Regelmacher blicken mitunter
nicht mehr ganz durch. Fragen und Antworten zum Winter-Lockdown.

Stuttgart (dpa/lsw) - Nachts darf man im Lockdown eigentlich nicht
mehr raus, falls man aber einen Garten hat, der zum Haus gehört, darf
man dort freilich herumspazieren. Das gilt allerdings nicht für einen
Schrebergarten - es sei denn, dort müssen Tiere gefüttert werden.
Klingt alles ein wenig nach Loriot. Die Alltagsregeln im Kampf gegen
die Pandemie sind so komplex geworden, dass man damit ein
Bachelor-Studium füllen könnte. Ein Ordnungsversuch.

Alle reden von Ausgangssperre. Darf ich nicht mehr vor die Tür gehen?

Vor die Tür darf man schon - aber nur noch mit einem triftigen Grund.
Wer also etwa zur Arbeit, zum Arzt, einkaufen oder das Kind in die
Notbetreuung bringen muss, darf das Haus verlassen. Die Liste der
triftigen Gründe ist lang, daher kann von einer Ausgangssperre nicht
wirklich die Rede sein. Die Politik appelliert aber eindringlich,
dass man soweit möglich in den eigenen vier Wänden bleibt.

Darf ich noch Freunde und Bekannte treffen?

Ja, das ist weiterhin erlaubt. Doch mehr als fünf Menschen aus zwei
Haushalten dürfen nach wie vor im privaten Raum nicht zusammenkommen.
Kinder bis zu 14 Jahren werden nicht mitgerechnet. Anders sieht es
draußen aus: Da darf man sich nur mit einer Person aus einem anderen
Haushalt treffen.

Welche Geschäfte haben noch geöffnet?

Seit diesem Mittwoch nur noch Geschäfte des täglichen Bedarfs. Dazu
gehören Supermärkte, Drogerien, Apotheken, Tankstellen und
Bäckereien. Auch der Verkauf von Weihnachtsbäumen ist nach wie vor
erlaubt. Dagegen mussten Baumärkte, Buchhandlungen, Blumenläden und
alle Bekleidungsgeschäfte schließen. Menschenansammlungen in der
Innenstadt sollen dadurch verhindert werden.

Kann ich mir Ware im Netz bestellen und abholen?

Das ist im Einzelhandel nicht möglich. Baden-Württemberg zählt zu den

Bundesländern, die da streng vorgehen. Die Landesregierung einigte
sich am Dienstag auf ein Verbot von Abholangeboten im Handel. Dadurch
sollen lange Warteschlangen vor den Geschäften verhindert werden.
Händler dürfen vorbestellte Waren aber liefern.

Darf ich an Silvester böllern?

Auch Silvester soll zur stillen Nacht werden. Das Böllern im
öffentlichen Raum ist dieses Jahr verboten. Was man aber im eigenen
Garten macht, bleibt weiter jedem selbst überlassen. Es wird keine
Silvester-Raketen oder andere Knallkörper in den Supermärkten geben.
Dafür sorgt ein Verkaufsverbot. So will man die Notaufnahmen an
Silvester nicht mit zusätzlichen Verletzten belasten.

Darf ich abends spazieren gehen?

Spaziergänge nach 20.00 Uhr sind nicht erlaubt. Hier greift die
nächtliche Ausgangsbeschränkung. Doch wer mit seinem Hund raus muss,
muss keinen Ärger befürchten - aber nur, wenn er alleine mit dem
Vierbeiner unterwegs ist.

Liefern die Lieferdienste auch nach 20.00 Uhr Essen aus?

Pizza und Co. darf auch danach noch bestellt und ausgeliefert werden.
Abholen darf man Speisen und Getränke nach 20.00 Uhr aber nicht mehr.

Darf ich nach 20.00 Uhr zu meinem Partner fahren?

Das ist die Corona-Verordnung sehr eindeutig: Man darf seinen Partner
beziehungsweise seine Partnerin besuchen, wann immer man will. Dabei
spielt die Uhrzeit keine Rolle. Private Übernachtungen sind erlaubt.
Allerdings muss man dann bis 5.00 Uhr dort bleiben.

Ich treffe erst um 23.00 Uhr mit dem Zug am Stuttgarter Hauptbahnhof
ein. Bekomme ich nun Ärger auf dem Nachhauseweg?

Nein. Auch das ist laut Corona-Verordnung ein triftiger Grund, um
abends noch unterwegs zu sein - egal ob zur eigenen Wohnung oder zu
der des Partners.

Mit wem darf ich Weihnachten nun feiern?

An Heiligabend und den Feiertagen lockert das Land die
Kontaktbeschränkungen - doch nur für den engsten Familienkreis. Die
Begrenzung auf zwei Haushalte ist zumindest bei Besuchen von Eltern,
Geschwistern und anderen engen Verwandten aufgehoben. Doch es können
trotzdem nicht Dutzende kommen. Die Treffen sind auf vier Verwandte
über den eigenen Hausstand hinaus begrenzt. Und auch hier zählen
Kinder bis zu 14 Jahren nicht mit.

Ich darf also mit meinen Verwandten an Heiligabend traditionell
Gänsebraten essen. Darf ich mit ihnen danach auch einen
Verdauungsspaziergang um den Block machen?

Nein. Das Gesundheitsministerium hält das für schwierig. Man darf
zwar an den Weihnachtstagen zwischen 20.00 und 5.00 Uhr zu privaten
Feiern an- und abreisen oder zur Kirche fahren. Aber bei Aufenthalten
im öffentlichen Raum sei Zurückhaltung geboten, sagte eine Sprecherin
und appelliert an den gesunden Menschenverstand. «Die Leute dürfen
sich besuchen, aber nicht zu zehnt spazieren gehen.»

Darf ich über Weihnachten im Hotel übernachten, um Verwandte zu
besuchen?

Nein. Eigentlich war diese Lockerung geplant, weil Verwandte nicht
immer genug Platz haben, um Familienmitglieder von außerhalb
unterzubringen. Das wurde angesichts der steigenden Zahlen wieder
zurückgefahren. Übernachtungen im Hotel sind nur Geschäftsreisen
erlaubt - oder für besondere Härtefälle wie nach einem Wohnungsbrand.


Darf ich an Weihnachten in die Kirche gehen?

Ja, auch der Besuch der nächtlichen Christmette ist erlaubt.
Gottesdienste gehören an Weihnachten zu den triftigen Gründen, das
Haus zu verlassen. Die Heilige Nacht wird zwar sicher stiller als
sonst. Trotzdem wollen die Kirchen die Geburt Jesu gebührend feiern.
Veranstaltungen finden unter Beachtung von Abstands- und
Hygieneregeln, Gesangsverboten und Anmeldepflicht statt. Viele
Angebote im Internet, Radio und Fernsehen sollen es allen Menschen
ermöglichen, an einem Gottesdienst teilzunehmen.

Darf ich noch Sport machen?

Ja, tagsüber zumindest. Zwar haben viele Einrichtungen vom
Fitnessstudio bis zum Schwimmbad geschlossen. Aber Sport und Bewegung
an der frischen Luft ist weiterhin erlaubt - entweder alleine, mit
einer weiteren nicht im selben Haushalt lebenden Person oder mit
Angehörigen des eigenen Haushalts. Zur Bewegung zählt auch der
Spaziergang. Man darf also etwa mit seinen vier Mitbewohnern aus der
eigenen WG eine Runde durch den Park gehen oder mit einer Freundin,
mit der man nicht zusammenlebt, joggen. Kinder bis einschließlich 14
Jahren zählen dabei nicht mit. Zwischen 20.00 und 5.00 Uhr zählt
Sport allerdings nicht zu den triftigen Gründen, für die man sich aus
der Tür wagen darf.

Kann ich noch zum Friseur gehen?

Nein. Wer sich jetzt nicht die Spitzen hat Schneiden lassen für das
Weihnachtsfest, muss warten - oder, wer den Mut dazu aufbringt,
selbst Hand anlegen. Friseurbetriebe müssen bis mindestens 10. Januar
dicht machen, ebenso Kosmetik-, Nadel- und Sonnenstudios. Man hat
also mehr Zeit für innere Werte an Weihnachten. Kleines Trostpflaster
für Körperpflege-Enthusiasten: Medizinisch notwendige
Dienstleistungen wie Fußpflege dürfen geöffnet bleiben.

Wann öffnen die Schulen wieder?

Bis zum 10. Januar sind jedenfalls erstmal verlängerte
Weihnachtsferien. Wie es danach weitergeht, ist noch völlig offen.
Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) drängt auf eine baldmögliche
Rückkehr ins Klassenzimmer. Schule müsse ab dem 11. Januar wieder
stattfinden, unabhängig von den Infektionszahlen, sagt sie. Sie denkt
da auch an Modelle mit Präsenzunterricht und einzelnen Klassen im
Wechselunterricht. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne)
gibt sich skeptischer mit Blick auf den Präsenzunterricht. Unabhängig
von den Infektionszahlen würden gar keine Maßnahmen erfolgen.

Wie ist die aktuelle Corona-Lage im Südwesten?

Die Zahlen steigen weiter, die Lage ist dramatisch. Am Dienstag
verzeichnete das Landesgesundheitsamt 3295 neue Corona-Infektionen,
zudem wurden 104 zusätzliche Tote im Zusammenhang mit Covid-19
registriert. 85 Prozent der Intensivbetten sind belegt. Der
Sieben-Tage-Wert für die Neuinfektionen je 100 000 Einwohner beträgt
für das ganze Land 191,6 und übertrifft noch einmal die Inzidenz der
vorangegangenen Tage. 15 der 44 Stadt- und Landkreise überschreiten
derzeit die 200er-Marke, Heilbronn und Pforzheim sogar die
300er-Marke.

Nun gibt es schärfere Regeln für das ganze Land, ich lebe aber in
einem besonders betroffenen Hotspot - was bedeutet das für mich?

Das Land hat zwar Hotspot-Strategien ausgearbeitet für Regionen mit
200er- und 300er-Inzidenzen, diese wurden aber von der
Pandemie-Entwicklung und den Beschlüssen von Bund und Ländern
eingeholt. Nun gelten scharfe Regeln fürs ganze Land. Betroffenen
Kommunen steht aber frei, selbst noch härtere Maßnahmen zu ergreifen,
sagte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums. Die
Hotspotstrategien lägen jetzt auf Halde, sagte ein Regierungssprecher
der dpa. Man werde sie ziemlich sicher reaktivieren, sobald die
Infektionszahlen wieder unten seien und eine Kontaktnachverfolgung
wieder möglich sei. «Dann können wir wieder statt mit der
Schrotflinte mit dem Skalpell agieren», sagte er.

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