Die Corona-Regeln - Der Stand in den Bundesländern

Berlin (dpa) - Bund und Länder haben sich am Sonntag auf einen harten
Lockdown geeinigt. Dieser wird nun auf Länderebene per Verordnung
umgesetzt. Die Länder haben bereits zusätzliche Maßnahmen erlassen
oder solche angekündigt. Ein Überblick:

BADEN-WÜRTTEMBERG: In Baden-Württemberg gelten seit Samstag
landesweit ganztägig Ausgangbeschränkungen. Zwischen 20.00 Uhr und
5.00 Uhr ist das Verlassen der Wohnung nur noch aus sehr wenigen
triftigen Gründen erlaubt - etwa zur Ausübung des Berufs, zur
Inanspruchnahme medizinischer Leistungen oder zur Begleitung Kranker
oder Sterbender. An den Weihnachtsfeiertagen gelten die nächtlichen
Ausgangsbeschränkungen nicht. Von Mittwoch sollen alle Schulen
geschlossen werden. Für Abschlussklassen soll Fernunterricht
stattfinden.

BAYERN: In Bayern gelten von Mittwoch an landesweit ganztägig
Ausgangbeschränkungen. Zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr ist das
Verlassen der Wohnung nur noch aus sehr wenigen triftigen Gründen
erlaubt - etwa bei medizinischen Notfällen, unaufschiebbaren
Behandlungen, dem Weg zur Arbeit oder wegen der Betreuung
unterstützungsbedürftiger Personen. Wer dann ohne triftigen Grund auf
der Straße unterwegs ist, kann mit einem Bußgeld von 500 Euro belangt
werden. Die nächtliche Ausgangssperre gilt auch an den
Weihnachtsfeiertagen. Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum
bleibt verboten. Schulen und Kitas werden von Mittwoch an
geschlossen. Es soll Distanzunterricht und zudem Möglichkeiten der
Notbetreuung geben.

BERLIN: Auch in Berlin soll es von Mittwoch Ausgangsbeschränkungen
geben. Nur mit einem triftigen Grund wie Einkaufen, Arztbesuch,
Arbeiten oder Freizeitsport dürfen die Menschen dann ihre Wohnungen
verlassen. An den Weihnachtsfeiertagen wird es keine Lockerungen bei
der Obergrenze für private Treffen geben. Von Mittwoch an werden die
Berliner Schulen keinen Präsenzunterricht mehr, sondern schulisch
angeleitetes Lernen von zu Hause anbieten. Eine Notbetreuung in der
Primarstufe - also für jüngere Schüler - soll im Hortbereich
angeboten werden. Die Kitas werden nicht generell geschlossen. Auch
hier soll eine «Notversorgung» aufrechterhalten werden für Eltern,
die ihre Kinder nicht ohne weiteres zu Hause betreuen können.

BRANDENBURG: In Brandenburg soll es von Mittwoch an
Ausgangsbeschränkungen ab 22.00 Uhr geben. An Heiligabend und am
Neujahrsmorgen sollen die Beschränkungen erst zu einer späteren
Uhrzeit gelten. Die Schulen sind seit diesem Montag für den
Präsenzunterricht größtenteils geschlossen. Ausgenommen sind
Abschlussklassen und Förderschulen. Nach den Weihnachtsferien soll es
für alle anderen Schüler bis zum 10. Januar nur noch
Distanzunterricht geben.

BREMEN: Es gelten die am Sonntag von Bund und Ländern beschlossenen
Maßnahmen. Die Schulen sollen offen bleiben, allerdings wird vom
kommenden Mittwoch an bis zum 23. Dezember die Präsenzpflicht
aufgehoben. Schülerinnen und Schüler können so bis zu den
Weihnachtsferien zuhause lernen. Kitas bleiben geöffnet; Eltern
werden gebeten, ihre Kinder, wenn möglich, zu Hause zu betreuen. Der
Verkauf von alkoholischen Getränken zum Mitnehmen wie etwa ein Becher
Glühwein ist seit diesem Montag vorerst verboten.

HAMBURG: Es gelten die am Sonntag von Bund und Ländern beschlossenen
Maßnahmen. In Hamburgs Schulen wird die Präsenzpflicht ab Mittwoch
bis zum 10. Januar vorübergehend aufgehoben und durch andere
schulische Angebote ersetzt. Bis zu den Weihnachtsferien bleiben die
Schulen offen - aber Eltern können entscheiden, ob ihre Kinder in der
Schule oder zu Hause lernen sollen. Für Prüfungssituationen gilt
weiterhin eine Anwesenheitspflicht. Der Bereich der
Kindertagesbetreuung bleibt unberührt - hier gibt es keine
Veränderungen.

HESSEN: In Hessen gelten seit Freitag nächtliche
Ausgangsbeschränkungen zwischen 21.00 und 5.00 Uhr in Landkreisen
oder kreisfreien Städten mit einer Inzidenz von über 200 an drei
Tagen in Folge. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist während dieser
Zeit nur aus gewichtigen Gründen erlaubt, zum Beispiel aus
beruflichen oder medizinischen. Kontrolliert wird die Einhaltung der
Ausgangssperre durch die Ordnungsämter, gegebenenfalls unterstützt
durch die Landespolizei. Außerdem gibt es ein ganztägiges
Alkoholverbot im öffentlichen Raum. Von Mittwoch an soll in Hessen
der Präsenzunterricht an Schulen eingestellt werden.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Es gelten die am Sonntag von Bund und Ländern
beschlossenen Maßnahmen. Schüler bis zur 6. Klasse können
grundsätzlich weiterhin in die Schule kommen. Die Präsenzpflicht in
den Schulen wird von Mittwoch an allerdings aufgehoben. Dann sollen
Schüler in der Schule Aufgaben erhalten, die auch ihre
Klassenkameraden zu Hause erledigen. Schüler und Lehrer müssen dann
auch in den Klassenräumen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Es wird
darum gebeten, dass alle Schüler, sofern möglich, von Mittwoch an von
zu Hause aus lernen. Schüler ab der 7. Klasse sollen in weiten Teilen
des Bundeslandes bereits von Montag an per Internet von zu Hause aus
lernen.

NIEDERSACHSEN: Es gelten die am Sonntag von Bund und Ländern
beschlossenen Maßnahmen. Niedersachsen hat darüber hinaus bereits
entschieden, dass schulpflichtige Kinder von diesem Montag an von zu
Hause aus lernen können. Die Präsenzpflicht ist damit aufgehoben. Die
Schulferien wurden auf drei Wochen verlängert.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Seit Montag ist in den Schulen in
Nordrhein-Westfalen die Präsenzpflicht aufgehoben. Komplett
geschlossen werden Bildungseinrichtungen und Kitas aber nicht.
Schüler der unteren Klassen sollen von zu Hause am Unterricht
teilnehmen, Schüler ab Klasse acht werden auf Distanz, also zu Hause
am Laptop und mit Arbeitsblättern, unterrichtet. Die Schulferien
werden um zwei Tage verlängert. Die Hotels in NRW dürfen nun doch
keine Übernachtungen bei Familienbesuchen über Weihnachten anbieten.
Ausgangsbeschränkungen für Hotspot-Gebiete können die Kommunen selbst

beschließen.

RHEINLAND-PFALZ: Es gelten die am Sonntag von Bund und Ländern
beschlossenen Maßnahmen. Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD)
kündigte an, dass bis Ferienbeginn am Freitag die Schulen weiterhin
geöffnet blieben - vor allem für Kinder ohne Betreuungsoption daheim.
Nach den Ferien solle flächendeckend Fernunterricht stattfinden.
Kitas sollen weiterhin im Regelbetrieb geöffnet bleiben.

SAARLAND: Es gelten die am Sonntag von Bund und Ländern beschlossenen
Maßnahmen. Kitas und Schulen werden im Saarland von Mittwoch an nur
noch eingeschränkt öffnen. Für Schülerinnen und Schüler bis zur
sechsten Klasse und Kita-Kinder, deren Eltern berufstätig sind, soll
es eine Notbetreuung geben. Auch für Abschlussklassen kann es eigene
Regelungen geben.

SACHSEN: In Sachsen gelten seit diesem Montag ganztägig
Ausgangsbeschränkungen. Das Verlassen des Hauses ist nur aus
triftigen Gründen möglich - etwa für die Arbeit, zum Einkaufen, für

den Arztbesuch oder für Bewegung im Freien in einem auf 15 Kilometer
begrenzten Radius. Sie gelten nicht an Heiligabend und in der
Silvesternacht. Ab einem Inzidenzwert von 200 an fünf
aufeinanderfolgenden Tagen gilt im betroffenen Landkreis oder der
betroffenen kreisfreien Stadt zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr eine
erweiterte Ausgangsbeschränkung: Das Verlassen der eigenen Wohnung
ist dann nur aus sehr wenigen triftigen Gründen zulässig - etwa für
die Arbeit, den Lieferverkehr oder die Pflege. Der Alkoholausschank
und -konsum in der Öffentlichkeit ist verboten.

SACHSEN-ANHALT: Auch in Sachsen-Anhalt sollen von Mittwoch an die
Schulen schließen. An Weihnachten sollen die Kontaktbeschränkungen,
anders als von Bund und Ländern beschlossen, nicht gelockert werden:
Es sollen sich weiterhin nur bis zu fünf Menschen aus bis zu zwei
Haushalten treffen dürfen.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Es gelten die am Sonntag von Bund und Ländern
beschlossenen Maßnahmen. Von diesem Montag an gibt es für Schüler ab

der 8. Klasse keinen Präsenzunterricht mehr. Für die Klassen eins bis
sieben gilt der Appell an die Eltern zu prüfen, ob ihre Kinder
zuhause bleiben können. In den Kitas gibt es zwar keine offizielle
Einschränkung des Angebots, Eltern sind aber angehalten ihre Kinder
wenn möglich zuhause zu betreuen. Hotelübernachtungen sollen
lediglich aus beruflichen Gründen oder für Trauerfeiern möglich sein.

Der Alkoholkonsum an öffentlichen Orten ist untersagt.

THÜRINGEN: Über mögliche nächtliche Ausgangsbeschränkungen zusä
tzlich
zu den bundesweiten Beschlüssen will das Kabinett am Dienstag
beraten. In den Schulen soll für die Klassenstufen eins bis sechs
Distanzunterricht und häusliches Lernen eingeführt werden. Bei
Kindern der Klassenstufen eins bis vier soll eine schulische
Betreuung angeboten werden, sollten sie nicht von den Eltern betreut
werden können. Außerdem werden der Ausschank und Konsum von Alkohol
in Innenstädten und sonstigen Orten unter freiem Himmel untersagt.

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