Kabinett beschließt neue Corona-Schutzverordnung

Dresden (dpa/sn) - Sachsens Regierung will an diesem Mittwoch (13.00
Uhr) eine neue Corona-Schutzverordnung beschließen, die am Freitag in
Kraft tritt. Sie soll bis zum 6. Februar gelten und sieht trotz
nahender Omikron-Welle Erleichterungen vor. Sie sind allerdings an
die Auslastung der Krankenhäuser geknüpft und werden bei Erreichen
bestimmter Schwellenwerte wieder rückgängig gemacht. Zudem gilt
häufig die 2G-plus-Regel: Zugang erhalten dann Genesene oder Geimpfte
mit einem tagesaktuellen Test. Der Test entfällt, wenn man eine
Boosterimpfung nachweisen kann oder die zweite Impfung noch relativ
frisch ist. Gleiches gilt für junge Menschen im Alter bis 18.

Für einzelne Bereiche sind unterschiedliche Regelungen geplant.
Körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik sollen unter der Maßgabe von
2G - also ohne zusätzlichen Test - und unabhängig von Inzidenzen und
Auslastung der Krankenhäuser wieder öffnen. Für Museen und
Ausstellungen gilt gleichfalls 2G bei beschränkter Gästezahl.

In Kinos, Theatern und Opernhäusern wird 2G-plus verlangt, ebenso in
Hotels und Gaststätten. Die strengen Auflagen für Versammlungen
werden gelockert. Wenn die sogenannte Überlastungsstufe so wie
derzeit unterschritten ist, sind pro Versammlung bis zu 1000
Teilnehmer erlaubt - statt wie bisher 10. Bei Erreichen des
Überlastungswertes sollen es nur noch 200 sein.