Von Heiligabend zum Hundefriseur - Was jetzt noch erlaubt ist Von Nico Pointner, dpa

Wo muss ich Maske tragen? Wen darf ich noch treffen? Im Wust der
Corona-Regeln verliert mancher den Überblick. In der Adventszeit
werden die Maßnahmen nochmals verschärft. Ein Ordnungsversuch.

Stuttgart (dpa) - Lockdown statt Lametta? Die Weihnachtszeit dürfte
dieses Jahr besonders besinnlich werden. Kein Glühwein-Gedränge auf
Weihnachtsmärkten, keine Feiern in der Firma, kein Wichteln mit
Freunden, kein Riesen-Festmahl mit der entfernten Verwandtschaft.
Baden-Württemberg hat die Corona-Regeln am Montag erneut verschärft -
und setzt damit die neuen Beschlüsse von Bund und Länder um. In
manchen Punkten ist der Südwesten sogar strenger als der Bund.

Warum wird das öffentliche Leben noch mehr eingeschränkt?

Weil die bisherigen Maßnahmen bisher zu wenig Wirkung zeigen. Das
Pandemiegeschehen ist weiter außer Kontrolle. Die Gesundheitsämter
können die Infektionsketten in rund 70 Prozent der Fälle nicht
nachvollziehen, teilt die Landesregierung mit. Erst wenn die
sogenannte Sieben-Tages-Inzidenz wieder unter den Wert von 50 fällt,
lassen sich die Kontakte wieder nachverfolgen. Die liegt aber derzeit
bei 134.

Wen darf ich jetzt noch treffen?

Im Dezember dürfen sich - statt bisher zehn - nur noch bis zu fünf
Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten treffen. Kinder unter 15
Jahren werden nicht mitgezählt. Ausnahmen gelten für geradlinige
Verwandte (Großeltern-Eltern-Kinder) plus deren Partner - dann dürfen
es zwar mehr als zwei Haushalte sein, aber trotzdem nur fünf Leute.

Und an Weihnachten?

Um der Bevölkerung das Weihnachtsfest nicht zu vermiesen, werden die
strengen Regeln dann wieder gelockert. Über die Festtage dürfen zehn
Personen zusammenkommen, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad und der
Zahl der Haushalte. Allerdings lässt die Landesregierung sich ein
Hintertürchen offen im Adventskalender: Die Lockerungen für
Weihnachten seien abhängig vom Pandemiegeschehen, heißt es. Mitte
Dezember soll nochmal geprüft und dann entschieden werden. Auch die
Hotels in Baden-Württemberg dürfen an den Weihnachtstagen öffnen, um

Gäste auf Familienbesuch unterzubringen. Damit Kontakte vermieden
werden, starten die Weihnachtsferien bereits am 19. Dezember.

Und Silvester?

Unmittelbar nach den Weihnachtstagen werden die Regeln in
Baden-Württemberg wieder verschärft - anders als in anderen Ländern.

Die Kontaktbeschränkungen sollen lediglich vom 23. bis zum 27.
Dezember aufgeweicht werden. Was an Silvester gilt, ist noch offen.

Wo muss ich Maske tragen?

Die Maskenpflicht gilt nun auch am Arbeitsplatz, sofern kein Abstand
von 1,5 Metern eingehalten werden kann - etwa in der Teeküche oder im
Treppenhaus. Ab Dezember gilt sie zudem auch vor Einkaufszentren,
Ladengeschäften und Märkten sowie den zugehörigen Parkplätzen. Wie

bisher schon muss man Mund und Nase bedecken im ÖPNV und im Handel.
Auch in stark frequentierten Fußgängerbereichen wie Einkaufsstraßen,

Fußgängerzonen und Plätzen ist die Maske weiter Pflicht, wenn der
Abstand dort nicht eingehalten werden kann. Auch Friedhofs-, Wander-
und sonstige Fußwege zählen nun dazu, sofern dort viel los ist.
Städte und Gemeinde können darüber hinaus noch Orte festlegen.

Darf ich noch shoppen gehen?

Ja. Der Handel bleibt geöffnet, aber die Auflagen für größere
Geschäfte werden verschärft. In Geschäften mit einer Verkaufsfläche

von bis zu 800 Quadratmetern darf sich höchstens eine Person pro 10
Quadratmetern Verkaufsfläche aufhalten. In größeren Läden und
Kaufhäusern gilt ab dem 801 Quadratmeter höchstens noch eine Person
pro 20 Quadratmetern. Supermärkte sind davon ausgenommen.

Was geschieht an den Corona-Hotspots?

Das Gesundheitsministerium plant weitere Kontaktbeschränkungen und
sogar allgemeine Ausgangsbeschränkungen für Regionen mit
Inzidenzwerten über 200. Die Bürger dürften dann demnach ihre Wohnung

nur noch «bei triftigen Gründen» verlassen, etwa für Job, Schule,
Sport, Einkauf oder Arztbesuche, heißt es in einem Entwurf für einen
Erlass. Derzeit liegen die Kreise Lörrach, der
Schwarzwald-Baar-Kreis, Tuttlingen, Pforzheim, Heilbronn und Mannheim
über der 200er-Marke. Die CDU-Seite bremst allerdings diese
Hotspotstrategie von Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne), hält
sie für unausgegoren. Ausgangssperren wären allerdings bereits jetzt
nach dem Infektionsschutzgesetz lokal möglich.

Was ändert sich für Schulen?

In Hotspots mit sehr hohen Inzidenzen dürfte eine Rückkehr zum
Wechselunterricht anstehen. Wie das genau aussehen soll, will das
Kultusministerium in einer eigenen Verordnung noch klären.
Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) hatte vor kurzem vor
Betreuungsproblemen gewarnt, falls Klassen halbiert und abwechselnd
zu Hause und in der Schule unterrichtet werden sollen.

Welche Freizeitaktivitäten sind eigentlich verboten?

Salopp gesagt: Alles, was Spaß macht und irgendwie verzichtbar ist.
«Untersagt sind nicht-private Veranstaltungen, die der Unterhaltung
und damit einem angenehmen Zeitvertreib dienen», betont etwa die
Landesregierung. Vom Ausflugsschiff übers Bordell bis zum Zoo, vom
Atelier übers Fitnessstudio bis zum Zirkus bleiben Einrichtungen
weiterhin geschlossen. Die Kneipe bleibt ebenso zu wie Kino,
Kletterpark und Konzerthaus.

Was darf ich eigentlich überhaupt noch?

Weiter erlaubt ist Sport unter gewissen Bedingungen, etwa allein, zu
zweit oder auf weitläufigen Anlagen wie Golf- oder Tennisplätzen
sowie Reitanlagen. Man darf sich sein Essen beim Italiener bestellen
und geschäftlich in Hotels übernachten. Man darf die Fahrschule
besuchen und ins Sonnenstudio gehen. Und man darf sich beim Friseur
die Haare schneiden lassen - das dürfen sogar Vierbeiner: Der Besuch
beim Hundefriseur bleibt unter Einhaltung der Abstands- und
Hygieneregeln erlaubt.

Wie geht es weiter?

Die neuen Maßnahmen gelten erstmal bis 20. Dezember. Mitte Dezember
wollen Bund und Länder dann die Lage neu bewerten. Die
Landesregierung geht davon aus, dass weiterhin umfassende
Beschränkungen nötig sein werden - auch über den Jahreswechsel
hinaus.