Koalition will Künstlern helfen - Kommt neuer «Unternehmerlohn»?
Die Schließung aller Freizeiteinrichtungen wirft Künstler weiter
zurück. Auch bei anderen Freiberuflern sind die Zukunftssorgen groß.
Wie sollen nun die Hilfen des Staats aussehen?
Berlin (dpa) - Freiberufler und Künstler sollen durch die
Verlängerung eines deutlich erleichterten Zugangs zu Hartz IV besser
durch die Corona-Krise kommen. Weitere direkte Hilfen zum
Lebensunterhalt standen am Freitag in der Koalition im Raum. Seit
Wochen schon fordert vor allem die Kulturbranche umfassendere
staatliche Hilfen in der Corona-Krise. Ab Montag nun sind alle
Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, für einen Monat
untersagt.
Die Kosten für eine Verlängerung des leichteren Zugangs zur
Grundsicherung können laut Bundesarbeitsministerium nur grob
geschätzt werden. Demnach könnte eine Verlängerung in das erste
Quartal 2021 zu Mehrkosten von rund 800 Millionen Euro führen.
«Wir lassen die Solo-Selbstständigen und die Kulturschaffenden nicht
im Regen stehen», sagte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der
Unionsfraktion, Peter Weiß (CDU), am Freitag der Deutschen
Presse-Agentur in Berlin. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD)
kündigte an, der vereinfachte Zugang zu Hartz-IV-Leistungen solle bis
Ende des kommenden Jahres fortgeführt werden.
Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Finanzminister Olaf
Scholz (SPD) hatten bereits Finanzhilfen für Firmen und
Soloselbstständige insgesamt von bis zu zehn Milliarden Euro für
einen Monat angekündigt. «Zudem sollen die Überbrückungshilfen
fortgeführt werden», sagte Heil den Zeitungen der Funke Mediengruppe
(Freitag).
Einen sogenannten Unternehmerlohn in Höhe von 1200 Euro für die
Solo-Selbstständigen in der Kulturbranche hatte Grünen-Chef Robert
Habeck gefordert. Altmaier hatte erklärt, dazu müsse in der Koalition
noch eine Einigung gefunden werden. Laut Weiß liegt die Möglichkeit
einer solchen direkten Hilfe für den Lebensunterhalt weiter auf dem
Tisch.
Beim Hartz-IV-Zugang gilt bereits seit Frühjahr, dass die
tatsächlichen Wohnkosten nicht überprüft werden, die Vermögensprü
fung
vereinfacht ist und zur Fortsetzung der Erwerbstätigkeit
unentbehrliches Betriebsvermögen anrechnungsfrei bleibt.
«Diese sinnvollen Regelungen haben bei vielen Betroffenen trotzdem
nicht zur erwünschten Entlastung und Unterstützung geführt», teilte
Weiß in einem Schreiben an die Mitglieder seiner Fraktion mit, das
der dpa vorliegt. Laut Arbeitsministerium ist die Zahl der
erwerbsfähigen Hartz-IV-Berechtigten seit Beginn der Corona-Krise um
67 000 auf 3,83 Millionen gestiegen. Die Verminderung der
Hartz-IV-Empfänger in demselben Zeitraum 2019 von 220 000
mitberücksichtigt geht das Ministerium von einem «Corona-Effekt» von
rund 288 000 zusätzlichen erwerbsfähige Hartz-IV-Berechtigten aus.
Erleichterten Zugang hätten vor allem Kurzarbeiter mit geringerem
Einkommen, Solo-Selbstständige, Künstler und Kleinunternehmer
erhalten.
Damit die Hürden dafür weiter sinken, wurde mit einigen Neuerungen
nachgebessert, wie Weiß erläuterte. Eingeführt wurde demnach ein
Freibetrag für die Altersvorsorge. Für Jedes Jahr der
Selbstständigkeit werden 8000 Euro, die dafür vorgesehen sind, nicht
als Vermögen angesehen. Betriebsvermögen bleibt schon
anrechnungsfrei, wenn es nur zur Fortsetzung der Selbstständigkeit
dient. Solo-Selbstständige müssen sich - anders als andere
Hartz-IV-Bezieher - nicht für Vermittlung in Arbeit bereithalten.
Heil sagte: «Die Regelung muss bis Ende des nächsten Jahres
verlängert werden.» Dies richte sich besonders an Selbstständige,
denen in der Pandemie der Verdienst komplett weggebrochen sei, sowie
an Geringverdiener mit starken Einbußen durch Kurzarbeit. Allein in
Berlin hatten am Mittwoch erneut Tausende Menschen aus der Kultur-
und Veranstaltungsbranche demonstriert.
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