Rheinland-Pfalz muss in einen Lockdown «light» Von Jan Brinkhus, dpa
Angesichts der steigenden Zahl von Corona-Infektionen wird das
öffentliche Leben erneut gehörig heruntergefahren. Anders als im
Frühjahr bleiben aber Kitas und Schulen auf.
Mainz (dpa/lhe) - Bundesweit und auch in Rheinland-Pfalz werden im
Kampf gegen die zweite Corona-Welle des öffentliche Leben und
Freizeitaktivitäten weitgehend beschränkt. Darauf haben sich die
Länderregierungschefs mit der rheinland-pfälzischen
Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) mit Bundeskanzlerin Angela
Merkel (CDU) geeinigt. Was bedeuten die ab Montag (2. November)
geltenden Regeln für die Menschen zwischen Westerwald und Pfalz?
Welche Kontaktregeln gelten?
Ab Montag (2.11.) dürfen sich nur noch Angehörige von höchstens zwei
Hausständen treffen, insgesamt maximal zehn Personen. So soll es die
neue Landesverordnung vorsehen, die laut Dreyer bereits in Arbeit
ist. Bislang galt die Regelung, dass sich bis zu zehn Menschen aus
verschiedenen Haushalten in der Öffentlichkeit treffen dürfen,
ansonsten maximal zwei Haushalte, unabhängig von der Personenzahl.
Auch bei der neuen Landesverordnung gilt: auf kommunaler Ebene können
durchaus abweichende, auch striktere Vorgaben gemacht werden.
Wie sieht es mit Schulen und Kindergärten aus?
Sie sollen anders als im Frühjahr offen bleiben. Dreyer sagte, sie
sei überzeugt, dass es das mildere Mittel sei, sich in der Freizeit
einzuschränken, statt Schulen und Kitas zu schließen und das
Wirtschaftsleben und damit Einkommen zu reduzieren. Auch
Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte zuletzt immer wieder
betont, oberstes Ziel sei es, die Schulen offen zu halten.
Nichtsdestotrotz kann es wie bisher zu Einschränkungen und
punktuellen Schließungen kommen, wenn Infektionen auftreten.
Was wird nun konkret alles heruntergefahren?
Dicht machen müssen fast den gesamten November die Gastronomie, Bars,
Kneipen, Theater, Kinos oder Opernhäuser, auch Schwimmbäder,
Fitnessstudios, Massagepraxen, Kosmetik- oder Tattoostudios sollen
schließen. Gastronomiebetriebe dürfen Essen ausliefern oder zum
Abholen bereitstellen. Der Einzelhandel darf indes offen bleiben,
noch ein Unterschied zum Frühjahr.
Und wie sieht es beim Sport aus?
Auch der Amateur- und Freizeitsport auf Sportanlagen soll erst einmal
tabu sein. Erlaubt ist nach wie vor Individualsport allein, zu zweit
oder mit dem eigenen Hausstand. Das Joggen im Wald etwa ist also
weiter möglich.
Sind private Reisen noch erlaubt?
Nein. Die Bürger sind laut Mainzer Staatskanzlei aufgefordert,
generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche zu
verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale
tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote sind nur noch für
notwendige und ausdrücklich nicht für touristische Zwecke erlaubt.
Wie bindend sind die Beschlüsse des Bundes mit den Bundesländern?
Rechtlich sind sie nicht bindend - die Länder können davon abweichen
und auch strengere Regeln erlassen oder sogar Regeln lockern. Doch
diesmal wurde in der Regierungschef-Runde Einigkeit erzielt. Das
Corona-Kabinett in Rheinland-Pfalz wird am Donnerstag zusammenkommen,
bis Montag muss eine neue Landesverordnung fertig sein.
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