Aus für Beherbergungsverbot in Brandenburg - Reisebranche darf hoffen

Das Oberverwaltungsgericht sieht den Nutzen des Beherbergungsverbots
nicht im Einklang mit dem Schaden, den es anrichtet. Ein Hotel und
die Vermieterin von Ferienwohnungen setzten sich zumindest für die
zweite Woche der Herbstferien mit ihren Eilanträgen durch.

Berlin/Potsdam (dpa) - Der vorläufige Stopp des Beherbergungsverbots
in Brandenburg dürfte bei der Reisebranche Hoffnungen geweckt
haben. Zumindest in der zweiten Woche der Herbstferien können nun
auch Besucher aus Corona-Risikogebieten wieder uneingeschränkt in dem
Bundesland Urlaub machen. Das Oberverwaltungsgericht hatte am
Freitagabend entschieden, die Regelung vorläufig auszusetzen.

Das Gericht hatte zwei Eilanträgen stattgegeben, teilte es am
Freitagabend mit. Damit ist das Übernachtungsverbot in Hotels,
Pensionen, Ferienwohnungen und Campingplätzen für Besucher aus
Regionen in Deutschland mit über 50 neuen Infektionen je 100 000
Einwohnern in einer Woche vorläufig außer Kraft gesetzt. Damit können

auch Berliner wieder in Brandenburg übernachten. Ein Hotel und eine
Vermieterin von Ferienwohnungen hatten sich mit Eilanträgen gegen die
Verordnung gewandt. Eine der Antragstellerinnen reichte auch eine
Klage ein.

Aufatmen beim Gastgewerbe: «Für die Gastgeberinnen und Gastgeber in
Brandenburg ist das eine überaus wichtige Entscheidung. Das
bestehende Beherbergungsverbot drohte der Branche in den nächsten
Wochen die wirtschaftliche Existenz zu entziehen», sagte Markus
Aspetzberger, Geschäftsführer des Landestourismusverbands
Brandenburg.

«Wir wünschen allen, die gebucht und bis heute abgewartet haben, viel
Freude bei der Reise», teilte der Geschäftsführer der TMB
Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH, Dieter Hütte, dem
«Tagesspiegel» per Twitter mit.

Das Beherbergungsverbot sei voraussichtlich unverhältnismäßig,
begründete das Gericht die Entscheidung. Die zu erwartende Eindämmung
des Infektionsgeschehens stehe in keinem angemessenen Verhältnis zu
den Einschränkungen, die das Hotel und die Vermieterin hinnehmen
müssten. Auch die durch die Verfassung geschützte allgemeine
Handlungsfreiheit der Urlauber werde zu stark eingeschränkt.

Nach einer gescheiterten Einigung von Bund und Ländern zum
Beherbergungsverbot für Gäste aus Corona-Hotspots hatte Brandenburg
zunächst daran festgehalten. Das Verbot galt nicht, wenn ein Besucher
einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorlegen
konnte. Ausgenommen waren auch Ausflüge, Einkäufe oder Besuche.

Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Brandenburg hatte das
Verbot infrage gestellt und vor großen wirtschaftlichen Einbußen
durch Stornierungen gewarnt. Der Landestourismusverband verwies
darauf, dass es bei mehr als sieben Millionen Übernachtungen seit
Jahresbeginn keine Hinweise für ein erhöhtes Infektionsrisiko in
Unterkünften gebe. Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke
(SPD) hatte die Regelung verteidigt. Er hatte bedauert, dass sie mit
den Herbstferien in Brandenburg und Berlin zusammenfalle, es müssten
aber aus seiner Sicht aber so viele physische Kontakte wie möglich
vermieden werden.

Mit der Brandenburger Entscheidung wird das Beherbergungsverbot für
Urlauber aus Regionen mit hohen Infektionszahlen bundesweit immer
löchriger. In Bayern gilt es von Samstag an nicht mehr. Hessen plant
ebenfalls die Abschaffung. Berlin wie Thüringen, Nordrhein-Westfalen
und Rheinland-Pfalz hatten es erst gar nicht eingeführt und auch in
anderen Bundesländern wie Baden-Württemberg und Niedersachsen kippten
Gerichte die Verbote. Sachsen und das Saarland strichen die Regel
freiwillig. In Hamburg wiederum scheiterte am Freitag ein Antrag auf
Aufhebung vor Gericht.