Berlins Sperrstunde wackelt

Im Kampf gegen Corona hat Berlin sich eine Sperrstunde verordnet.
Doch nach nur einer Woche haben Wirte vor Gericht Erfolg: Für sie ist
um 23.00 Uhr noch nicht Schluss. Doch das ist vielleicht nicht das
letzte Wort.

Berlin (dpa) - Eine Woche nach ihrer Einführung steht die Sperrstunde
für Berliner Bars und Kneipen auf wackeligen Füßen. Sie halte einer
rechtlichen Überprüfung nicht stand, erklärte das Verwaltungsgericht

am Freitag. Auf Antrag von elf Wirten kippte das Gericht die
Sperrstunde. Erwartet wurde, dass zahlreiche weitere Betriebe sich
nicht mehr an die Vorgabe gebunden fühlen, um 23.00 Uhr zu schließen.
Unverändert gilt, dass danach kein Alkohol mehr ausgeschenkt werden
darf.

Das Verwaltungsgericht befand, die Sperrstunde sei für eine
nennenswerte Bekämpfung des Infektionsgeschehens nicht erforderlich.
Wegen des Ausschankverbots bestehe auch die Gefahr einer
alkoholbedingten «Enthemmung» nach 23.00 Uhr nicht.

Der Senat scheiterte am Freitagabend zunächst mit dem Versuch, die
Sperrstunde trotzdem weiter flächendeckend durchzusetzen. Das
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) erteilte nicht die
erhoffte Zwischenverfügung. Es nannte die Begründung des
Verwaltungsgerichts nachvollziehbar. Die Entscheidung über die
Beschwerde des Senats in der Hauptsache steht aber noch aus.

Die rot-rot-grüne Landesregierung hatte wegen der erheblich
gestiegenen Infektionszahlen in der vergangenen Woche beschlossen,
dass Restaurants, Bars, Kneipen und die meisten Geschäfte zwischen
23.00 und 6.00 Uhr geschlossen bleiben müssen. Die Regelung war am
vergangenen Wochenende in Kraft getreten. Bund und Länder hatten sich
das erst in dieser Woche zum Vorbild genommen: Sie vereinbarten am
Mittwoch, dass es in Corona-Hotspots künftig generell eine
Sperrstunde um 23.00 Uhr in der Gastronomie geben solle. Dies soll ab
50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche gelten.

Der Senat hob hervor, dass die Sperrstunde nun nur für die elf
Gastronomen außer Kraft gesetzt ist, die erfolgreich vor Gericht
gezogen sind. Ähnlich äußerte sich das Oberverwaltungsgericht. «Die
s
ist vollkommen inakzeptabel», hieß es dazu vom Hotel- und
Gaststättenverband. Er ging am Freitag davon aus, dass nun alle
Betriebe wieder wie üblich auch nach 23.00 Uhr geöffnet bleiben.

Das Verwaltungsgericht fand in seinem Beschluss zahlreiche Argumente
gegen die Sperrstunde. Sie sei für eine nennenswerte Bekämpfung des
Infektionsgeschehens nicht erforderlich, befanden die Richter. Sie
bezogen sich auf das Robert Koch-Institut. Beobachtet worden seien
demnach Fallhäufungen bei Feiern im Familien- und Freundeskreis, in
Einrichtungen wie etwa Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern und in
Verbindung mit religiösen Veranstaltungen sowie Reisen.

Gastwirte könne nicht pauschal unterstellt werden, dass sie die
Vorgaben zum Alkoholverbot nicht einhielten. «Allein die bessere
Kontrollmöglichkeit einer Sperrstunde könne daher hier nicht zur
Rechtfertigung der Maßnahme herangezogen werden.» Weil das
Infektionsumfeld Gaststätte eine untergeordnete Bedeutung habe, sei
die Sperrstunde zudem ein unverhältnismäßiger Eingriff in die
Berufsfreiheit.

Nach Angaben von Rechtsanwalt Niko Härting hatten die Bar- und
Clubbesitzer auch argumentiert, die Sperrstunde führe dazu, dass sich
junge Menschen dann an anderen Orten träfen, für die keine
Hygienekonzepte gelten. Auch dagegen, dass die Wirte nach 23.00 Uhr
keinen Alkohol ausschenken dürfen, sind nach Dehoga-Angaben
inzwischen ebenfalls Eilanträge gestellt worden. Die Entscheidung
darüber steht noch aus.