OVG bestätigt Beherbergungsverbot und Maskenpflicht - Lob und Kritik

Im Norden hat das Beherbergungsverbot Bestand - anders als anderswo.
Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig billigt auch die
Maskenpflicht an Schulen. Die Reaktionen sind unterschiedlich. Eine
gute Nachricht kommt wieder von Sylt.

Kiel (dpa/lno) - Schleswig-Holsteins Landesregierung sieht sich in
ihrem Corona-Kurs von Gerichtsentscheidungen bestätigt und bereitet
die Verschärfung von Schutzmaßnahmen vor. Zwei wichtige Vorschriften
bleiben vorerst unangetastet: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) wies
Eilanträge gegen das Beherbergungsverbot für Touristen aus
Risikogebieten und gegen die Maskenpflicht an Schulen zurück.

Nach der Beherbergungsregel dürfen Touristen aus Gebieten mit hohen
Corona-Zahlen - ab 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen
sieben Tagen - nur dann in Hotels oder Ferienwohnungen übernachten,
wenn sie einen höchstens 48 Stunden alten negativen Test vorlegen.

Eine Familie aus Nordrhein-Westfalen, die auf Sylt Urlaub machen
wollte, hatte gegen das Beherbergungsverbot geklagt, dessen Aufhebung
andere Länder wie zuletzt Bayern und Hessen beschlossen haben; in
einigen Ländern wurde es von Verwaltungsrichtern gekippt.

Ohne das Verbot könnten Touristen aus Risikogebieten unkontrolliert
ins Land kommen, argumentierten die Schleswiger Richter in der Nacht
zum Freitag. Dies könne bei den vielen Neuinfektionen das
Gesundheitswesen gefährden. In Niedersachsen und Baden-Württemberg
wurde das Verbot für rechtswidrig erklärt.

Laut OVG muss die Regierung nicht warten, bis sich die Situation im
Land ähnlich entwickelt wie in Risikogebieten. In der
Gesamtbetrachtung überwiege das Interesse der Gesamtbevölkerung am
Schutz vor dem Virus das Interesse an einer Urlaubsreise. Auch könne
die Familie mit einem negativen Test den Urlaub zeitnah machen.

Das Beherbergungsverbot des Landes sei ein verhältnismäßiges Mittel,

kommentierte Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP). «Wir müssen eben
präventive Maßnahmen auf den Weg bringen, um es gar nicht dazu kommen
zu lassen, dass das Infektionsgeschehen außer Kontrolle gerät.» Ein
zweiter Lockdown wäre für Gastronomie und Hotels existenzbedrohend
und viel schlimmer als das Testgebot für Touristen, sagte Garg.
Deutschlandweit seien die Infektionszahlen hoch wie nie. Die
Intensivbetten würden zunehmend wieder mit Covid-19-Patienten belegt.

Die OVG-Begründung sei politischer Natur, sagte für den Hotel- und
Gaststättenverband Hauptgeschäftsführer Stefan Scholtis. Deshalb sei

die Entscheidung «fast schon ein Skandal». Auch die Industrie- und
Handelskammern der Nord-Länder forderten das Aus für das Verbot.

Das Gericht bestätigte vorerst auch die Pflicht zum Tragen einer
Maske im Unterricht, auf dem Schulgelände und bei schulischen
Veranstaltungen außerhalb. Eine Schülerin hatte geltend gemacht, die
Regelungen seien zu streng. Der 3. Senat wies darauf hin, dass die -
ab Montag geltende - Maskenpflicht im Unterricht ab der 5. Klasse
«unterhalb der Schwelle einer Schulschließung als Maßnahme» liege.

Dass mehrstündiges Tragen einer Alltagsmaske gravierende körperliche
Einschränkungen auslösen könne, sei medizinisch nicht belegt.

Klassenräume müssen künftig im Unterricht alle 20 Minuten gut
gelüftet werden und durchweg in den Pausen. Seit Schuljahresbeginn
wurden laut Bildungsministerium 141 der 365 000 Schüler positiv auf
Corona getestet - das entspricht ebenso 0,04 Prozent wie 13
Positiv-Tests bei 28 000 Lehrern. Maskenpflicht gilt für zunächst
zwei Wochen auch an den Hochschulen.

Die von Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) angekündigte
Verschärfung der Maskenpflicht in Gaststätten und auf Wochenmärkten
soll laut Sozialministerium nächste Woche beschlossen werden. Nach
den Vereinbarungen von Bund und Ländern sollen zudem in Kreisen und
kreisfreien Städten ab 35 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen
sieben Tagen Gaststätten um 23.00 Uhr schließen, ab 50 müssen sie es.


Die Zahl der gemeldeten Corona-Infizierten im Land stieg um 55
weitere Fälle. Bisher haben sich hier laut Landesregierung 5510
Menschen nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 angesteckt. Auf Sylt
sind vier weitere Tests von Teilnehmern einer Party mit einem
infizierten Gast negativ, wie der Kreis Nordfriesland mitteilte.
Damit gab es in 103 von 108 Fällen Entwarnung. Die letzten vier
Testergebnisse sollen am Sonntag kommen.

Verschärfte Maskenpflicht gilt seit Freitag in der Innenstadt von
Neumünster, nachdem dort der Warnwert von 35 Neuinfektionen berechnet
auf 100 000 Einwohner überschritten wurde. Auf dem Wochenmarkt habe
das schon gut funktioniert, sagte ein Stadtsprecher.

Im Kreis Dithmarschen gibt es in zwei Tagespflege-Einrichtungen neun
Corona-Fälle. Beide bleiben bis 28. Oktober geschlossen. Im Klinikum
Bad Bramstedt hat eine Mitarbeiterin Corona, wie der Kreis Segeberg
mitteilte. Kontaktpersonen sind 20 Kollegen und 10 Patienten.