Berliner Senat will gegen Gerichtsbeschluss zu Sperrstunde vorgehen

Berlin (dpa) - Der Berliner Senat will gegen den Beschluss des
Verwaltungsgerichts, das die Sperrstunde in der Hauptstadt am Freitag
gekippt hat, juristisch vorgehen. Er werde Beschwerde beim
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gegen die Entscheidung
einlegen, teilte eine Senatssprecherin am Freitagnachmittag mit.

Außerdem werde der Senat eine sogenannte Zwischenverfügung
beantragen. «Damit soll möglichst noch heute Klarheit geschaffen
werden, dass auch die elf klagenden Gastronomen nicht nach 23 Uhr
öffnen dürfen», heißt es in der Mitteilung. Falls das
Oberverwaltungsgericht entsprechend schnell entscheidet, würde die
Sperrstunde am Freitagabend weiterhin gelten.

«Ohnehin würde aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichts lediglich
für die elf klagenden Gastronomen die Sperrstunde entfallen - für
alle anderen gilt sie in jedem Fall weiterhin», heißt es weiter.
«Sollten die elf Gastronomen nach 23 Uhr öffnen dürfen, gilt das
allgemeine Alkoholverkaufsverbot - wie für alle anderen - zwischen 23
und 6 Uhr.»

Das Verwaltungsgericht (VG 14 L 422/20 und VG 14 L 424/20) hatte
entschieden, dass unter anderem Bars und Kneipen wieder nach 23.00
Uhr öffnen, jedoch weiterhin ab diesem Zeitpunkt keinen Alkohol mehr
ausschenken dürfen, wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte.

Gegen die Sperrstunde waren die Gastronomen mit Eilanträgen
vorgegangen. Nach ihrer Ansicht gibt es keine überzeugende Begründung
für die Schließung der Gaststätten von 23.00 bis 6.00 Uhr. Damit
werde erreicht, dass sich junge Menschen dann an anderen Orten
träfen, für die keine Hygienekonzepte gelten.

Der Senat hatte wegen der erheblich gestiegenen Infektionszahlen in
der vergangenen Woche beschlossen, dass Restaurants, Bars, Kneipen
und die meisten Geschäfte zwischen 23.00 und 6.00 Uhr geschlossen
sein müssen. Die Regelung war am vergangenen Wochenende in Kraft
getreten.