Kein Schunkeln, keine Kussfreiheit - Einschränkungen für Karneval

Erfurt (dpa/th) - Närrische Prunksitzungen und Faschingsumzüge in
Thüringen müssen in der anstehenden Karnevalssaison ohne Schunkeln
und Kussfreiheit auskommen. Das sieht eine Handlungsanweisung für die
fünfte Jahreszeit in der Corona-Pandemie vor, wie ein Sprecher des
Gesundheitsministerium am Freitag auf Anfrage mitteilte. Die
Anweisung, die am Donnerstagabend an die Landkreise und kreisfreien
Städte geschickt wurde, regelt auch das Verbot harter Spirituosen bei
Saalveranstaltungen und ein komplettes Alkoholverbot bei Umzügen.
Dort müssen die Narren auch auf das beliebte Bonbonwerfen verzichten.
Auf das Animieren des Publikums zum gemeinsamen Tanzen, Singen und
Schunkeln soll verzichtet werden, heißt es in der Anweisung. Die
Karnevalssaison beginnt am 11. November.

Land und Landesverband der Thüringer Karnevalvereine (LTK) hatten die
Regelungen für die Veranstaltungen, zu denen in Thüringen Jahr für
Jahr Zehntausende Menschen strömen und dabei ausgelassen feiern und
meist auch Alkohol trinken, erarbeitet. «Es ist so, dass wir in
diesen Zeiten keinen normalen Karneval feiern können», sagte
LTK-Präsident Michael Danz. «Unsere Einstellung ist, wir wollen nicht
absagen.» Wegen Abstandsregeln und eingeschränkter Besucherzahlen
seien in dieser Saison aber nur kleine Veranstaltungsformate möglich.
Dabei gelten Abstandsregelungen auch für die Aktiven auf der Bühne.

In Thüringen steigen ebenso wie in anderen Bundesländern die
Corona-Infektionszahlen derzeit wieder stark an. Die Karnevalsumzüge
in Wasungen und Erfurt im Februar wurden bereits abgesagt. Über die
Handlungsanweisung hatte die «Thüringer Allgemeine» (Freitag)
berichtet.