Mann lehnt Händeschütteln mit Frauen ab - Gericht: Keine Einbürgerung

Mannheim (dpa) - Wer wegen einer fundamentalistischen Wertvorstellung
ablehnt, Frauen die Hand zu schütteln, darf nach einem Gerichtsurteil
nicht eingebürgert werden. Der Verwaltungsgerichtshof hat den
Einbürgerungsantrag eines libanesischen Staatsangehörigen deshalb
abgelehnt. Die Einstellung des Mannes gewährleiste nicht, dass er
sich in die deutschen Lebensverhältnisse einordne, teilte das Gericht
am Freitag in Mannheim mit. Zuvor hatte der Mann gegen die Ablehnung
seines Antrags durch ein Landratsamt erfolglos vor dem
Verwaltungsgericht Stuttgart geklagt.

Der Mann lehnt nach Darstellung des Gerichts das Händeschütteln mit
jeder Frau ab, weil sie ein anderes Geschlecht hat und damit per se
als eine dem Mann drohende Gefahr sexueller Versuchung
beziehungsweise unmoralischen Handelns gelte. Der Mann lebt laut
Gericht seit 2002 rechtmäßig in Deutschland und ist mittlerweile
Oberarzt an einer Klinik.

Der Mann hatte sich bei der ursprünglich geplanten Übergabe der
Einbürgerungsurkunde 2015 geweigert, der zuständigen Sachbearbeiterin
die Hand zu schütteln. Er begründete dies damit, seiner Frau - einer
Muslima deutscher Nationalität und syrischer Herkunft - versprochen
zu haben, keiner anderen Frau die Hand zu geben.

Die mündliche Verhandlung war bereits im Sommer. Das Urteil (AZ.: 12
S 629/19) ist den Beteiligten erst jüngst bekanntgegeben worden. Der
Verwaltungsgerichtshof hat Revision zugelassen.