Gericht: Abendliches Alkohol-Ausschankverbot verhältnismäßig

Ab 22.00 Uhr nur noch alkoholfrei: Das gilt nun in Münchner
Gaststätten angesichts steigender Corona-Infektionszahlen. Zwei
Restaurants wehrten sich - ohne Erfolg. Im Raum stehen ohnehin schon
weiter gehende Vorschriften.

München (dpa/lby) - Gaststätten in München dürfen wegen Corona nach

22.00 Uhr zunächst weiter keinen Alkohol ausschenken. Das
Verwaltungsgericht München wies am Donnerstag die Eilanträge zweier
Restaurants gegen die entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt
zurück. Die vorerst bis 27. Oktober geltende Regelung sei angesichts
weiter steigender Infektionszahlen verhältnismäßig, argumentierte die

Kammer in dem am Donnerstag bekanntgegebenen Beschluss.

«Wir bedauern die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Nach unserer
Rechtsauffassung stellt diese Allgemeinverfügung einen
unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit unserer Mandanten

dar», teilte die Kanzlei Noerr, die beide Restaurants vertritt, am
Abend mit. «Das Verbot, Alkohol nach 22.00 Uhr an Gäste
auszuschenken, die zumeist getrennt von anderen an Tischen sitzen und
zum Essen Alkohol trinken, ist nach unserer Ansicht nicht geeignet,
das Infektionsgeschehen in München zu reduzieren.»

In einem Restaurant, in dem fünf oder sechs Gänge serviert würden,
wollten die Gäste unter Umständen auch nach 22.00 Uhr gerne noch
Getränke bestellen, sagte Anwalt Christian Mayer. Wenn das nicht mehr
möglich sei, blieben die Kunden womöglich ganz weg. Dabei steige das
Infektionsrisiko um 22.00 Uhr nicht. «Die Leute sitzen am Tisch,
essen und trinken - und bleiben auf ihrem Platz sitzen», sagte Mayer.

Die Richter sahen das anders. «Auch beim Genuss von Speisen unter
Alkoholbegleitung sind die mit dem Alkoholkonsum typischerweise
einhergehenden Infektionsgefahren nicht ausgeschlossen. Denn der
Konsum von Alkohol lässt die Lautstärke von Gesprächen und Gelächte
r
ansteigen und auch die Verweildauer in einem Lokal verlängern»,
erläuterten sie. «Dies begünstigt gerade in der kalten Jahreszeit
ohne ausreichende Belüftung typischerweise die Ansteckungsgefahr.»

Offen war, ob die Anwälte Beschwerde zum Bayerischen
Verwaltungsgerichtshof einlegen. Nicht zuletzt könnte das
Ausschankverbot nach dem jüngsten Kabinettsbeschluss von Donnerstag
ohnehin bald abgelöst werden. Demnach soll bei Überschreitung des
Inzidenz-Grenzwerts von 50 Infektionen binnen sieben Tagen pro 100
000 Einwohner ab 22.00 Uhr eine Sperrstunde gelten, bei einem
Inzidenzwert von 35 sollen Gaststätten um 23.00 Uhr schließen.

Der Wert von 50 war in München seit mehreren Tage überschritten und
lag am Donnerstag nach Angaben des Landesamts für Gesundheit und
Lebenmittelsicherheit und des Robert Koch-Instituts (RKI) bei 54,6.