) Gericht kippt Urlaubsverbot in Niedersachsen

Der Herbsturlaub in Niedersachsen ist auch für Reisende aus Regionen
mit vielen Corona-Fällen wieder möglich: Ein Gericht hat der
Landesregierung einen Strich durch die Rechnung gemacht. Die
Hotelbranche ist erleichtert.

Lüneburg (dpa/lni) - Wenige Tage nach dem Beginn ist Niedersachsens
Beherbergungsverbot für Reisende aus deutschen Corona-Hotspots schon
wieder Geschichte. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg erklärte
die Verordnung des Landes am Donnerstag in einem Eilverfahren für
rechtswidrig. Geklagt hatte der Betreiber eines Ferienparks im Harz.

Hotels und Pensionen müssen sich damit «mit sofortiger Wirkung» nicht

mehr an das umstrittene Verbot halten, wie das Gericht mitteilte. Der
Beschluss sei unanfechtbar. Zwar stehe noch eine Entscheidung im
Hauptsacheverfahren aus - bis diese fällt, könne es aber noch Monate
dauern, erklärte eine Sprecherin des OVG.

Das Gesundheitsministerium teilte mit, die Landesregierung nehme den
Beschluss zur Kenntnis. Die Argumente des Gerichts würden nun genau
analysiert und bei etwaigen weiteren Maßnahmen berücksichtigt.
Gleichzeitig seien alle Bürger aus Corona-Hotspots gebeten,
freiwillig auf touristische Reisen zu verzichten.

Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga in Niedersachsen reagierte
erleichtert auf die Entscheidung des Gerichts. «Wir hoffen, dass die
Hotellerie die restlichen Urlaubstage noch einfahren kann», sagte
Hauptgeschäftsführer Rainer Balke. Allerdings habe die Verordnung bei
vielen Reisewilligen zu Verunsicherung geführt. «Der Schaden ist
definitiv entstanden», sagte Balke. «Ob das noch kompensiert werden
kann, wissen wir nicht.»

Die Liste der vom Urlaub in Niedersachsen weitgehend ausgeschlossenen
Kreise war in den vergangenen Tagen immer länger geworden - waren es
zu Beginn am vergangenen Samstag noch 12 Regionen, listete das Land
am Donnerstag bereits 54 Risikogebiete auf.

Ziel des Beherbergungsverbots war es, die Ausbreitung des Coronavirus
einzudämmen. Reisenden aus deutschen Regionen mit mehr als 50
Infektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen wurden
Urlaubsaufenthalte damit erschwert. Zwar sah die Regelung eine Reihe
von Ausnahmen vor, etwa nach Vorlage eines negativen Corona-Tests,
dennoch stellte es sich laut Gericht «nicht als notwendige
infektionsschutzrechtliche Schutzmaßnahme dar». Es sei zweifelhaft,
ob das Verbot geeignet und erforderlich sei, hieß es.

Niedersachsens Landesregierung hatte das Verbot selbst erst nach
anfänglichen Zweifeln eingeführt - andere Bundesländer hatten sich
schon eher zu diesem Schritt entschlossen. Ministerpräsident Stephan
Weil (SPD) begründete das spätere Einlenken damit, dass Niedersachsen
anderenfalls eine besondere Anziehung für Touristen gehabt hätte, die
vom Urlaub in den übrigen Ländern ausgeschlossen wurden.

Auch in Baden-Württemberg wurde das Beherbergungsverbot am Donnerstag
von einem Gericht gekippt. In Sachsen hob die Regierung es mit
Wirkung zum Samstag selbst auf.