Kretschmann mahnt auch nach VGH-Entscheidung Reisverzicht an

Stuttgart (dpa/lsw) - Auch nach dem Aus für das Beherbergungsverbot
im Südwesten sollten die Menschen aus Corona-Risikogebieten nach
Ansicht von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) nur
unbedingt notwendige Reisen machen. Das Verbot werde aufgehoben,
sagte er nach einer entsprechenden Entscheidung des
Verwaltungsgerichtshofes (VGH) am Donnerstag. Es gebe in diesem Punkt
unterschiedliche Sichtweisen von Exekutive und Judikative - die
rechtsprechende Gewalt habe im Rechtsstaat das letzte Wort. Der VGH
sieht den Eingriff, der dem Gastgewerbe die Aufnahme von Gästen aus
Hochrisikogebieten ohne aktuelles Corona-Test-Ergebnis untersagt, als
unverhältnismäßig und verfassungswidrig an.

Der Regierungschef betonte hingegen, Hotels gehören sicherlich nicht
zu den Treibern der Infektion. «Aber das Virus verbreitet sich nun
mal auch durch Reisen. So kam es ja aus China in die ganze Welt und
zum Beispiel im März aus Ischgl zu uns nach Baden-Württemberg.»

Touristische Reisen gehörten zum Angenehmen, nicht zum Notwendigen.
«Deshalb hatten wir uns, wie viel andere Länder auch, zu einem
Beherbergungsverbot entschieden - und wir hätten Geschäfts- und
Dienstreisen als notwendige Reisen davon ausgenommen.»

Menschen, die auf nicht erforderliche Reisen verzichteten, trügen
dazu beitragen, das Virus wieder einzudämmen und Möglichkeiten der
Verbreitung zu unterbinden. Kretschmann: «Da sind wir alle gefordert.
Denn steigen die Zahlen weiter, dann werden die Maßnahmen nur umso
härter.»