Regelungen bei Inlandsreisen während der Corona-Pandemie

Berlin (dpa) - Zur Eindämmung des Coronavirus haben Bund und Länder
für Reisende aus Gegenden mit besonders hohen Corona-Zahlen
Einschränkungen beschlossen. Diese können sich von Bundesland zu
Bundesland unterscheiden. Eindeutig ist: Private Besuche sind
erlaubt, auch wenn die Reisenden aus einem Risikogebiet kommen. Wo
gelten nun welche Corona-Regeln für Urlauber im Inland?

BADEN-WÜRTTEMBERG: In Baden-Württemberg gibt es keine Einreiseverbote
oder Quarantänepflicht für Reisende aus innerdeutschen
Risikogebieten. Weitere Beherbergungsverbote sind am Donnerstag vom
Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg mit sofortiger Wirkung
außer Vollzug gesetzt worden. Zuvor hatten Reisende aus
innerdeutschen Risikogebieten in Pensionen und Hotels nur dann
übernachten dürfen, wenn ein höchstens 48 Stunden alter negativer
Corona-Test vorgelegen hat.

BAYERN: Es gibt kein Einreiseverbot. Das bayerische
Gesundheitsministerium veröffentlicht regelmäßig eine Liste der
Städte und Kreise, für deren Bewohner das Beherbergungsverbot gilt.
Eine Ausnahme gilt für diejenigen, die einen negativen Corona-Test
vorlegen können, der nicht älter als 48 Stunden ist - maximal so
lange darf der Abstrich vor der Anreise her sein.

BERLIN: Für die Einreise gibt es keine Beschränkungen. Der Senat hat
noch kein Beherbergungsverbot beschlossen.

BRANDENBURG: Wer vorhat, aus Corona-Hotspots nach Brandenburg zu
fahren, kann Ausflüge unternehmen oder einkaufen gehen.
Übernachtungen sind nicht erlaubt - außer bei Vorlage eines negativen
Corona-Tests, der vor Abreise höchstens 48 Stunden alt gewesen sein
darf, oder bei zwingenden beruflichen oder medizinischen Reisen.

BREMEN: In Bremen gibt es kein Einreiseverbot und keine
Quarantänepflicht oder ein Beherbergungsverbot für Reisende aus
innerdeutschen Risikogebieten.

HAMBURG: Es gibt kein Einreiseverbot für Menschen aus inländischen
Risikogebieten. Übernachtungsgäste müssen schriftlich bestätigen,
dass sie sich in den vorangegangenen 14 Tagen nicht in einem solchen
aufgehalten haben. Falls doch, können sie mit einem negativen
Testergebnis übernachten, das nicht älter als 48 Stunden sein darf.

HESSEN: Es gibt kein Einreiseverbot, dafür aber ein
Beherbergungsverbot für Reisende aus Risikogebieten. Wer mit einem
ärztlichen Attest nachweisen kann, dass keine Anhaltspunkte für eine
Corona-Infektion vorliegen, darf übernachten.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Neben einem aktuellen negativen Corona-Test
schreibt die Corona-Landesverordnung weiterhin eine 14-tägige
Quarantäne unmittelbar nach der Einreise vor. Der Corona-Test darf
maximal 48 Stunden vor der Einreise ins Bundesland vorgenommen worden
sein. Die Wartezeit kann durch das zuständige Gesundheitsamt verkürzt
werden, wenn ein zweiter, selbst zu bezahlender Test nach fünf bis
sieben Tagen ebenfalls negativ ausfällt.

NIEDERSACHSEN: Die Einreise innerhalb Deutschlands ist nicht
beschränkt. Tagestourismus ist möglich. Es gelten keine
Quarantänevorgaben für deutsche Risikogebiete. Ein
Beherbergungsverbot wurde am Donnerstag vom niedersächsischen
Oberverwaltungsgericht in einem Eilverfahren für rechtswidrig
erklärt. Zuvor war eine Beherbergung zum Beispiel nur mit einem
höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test möglich.

NORDRHEIN-WESTFALEN: In NRW gibt es keine Beschränkungen und vorerst
kein Beherbergungsverbot für Urlauber aus nationalen Risikogebieten.

RHEINLAND-PFALZ: In Rheinland-Pfalz war ursprünglich geplant, dass
zum 13. Oktober ein Beherbergungsverbot kommt, doch das wurde dann
gestoppt. Insofern gibt es derzeit keine Einschränkungen.

SAARLAND: Im Saarland gab es seit Ende Juni ein Beherbergungsverbot
für Reisende aus Corona-Risikogebieten. Am Donnerstagabend kippte die
Regierung das Verbot. Von diesem Freitag an entfällt damit für
Reisende aus innerdeutschen Hotspots die Pflicht, bei der
Übernachtung einen negativen Corona-Test vorzulegen, der nicht älter
als zwei Tage ist.

SACHSEN: Wer aus einem Risikogebiet kommt, musste sich bislang testen
lassen. Ab Samstag soll die Beschränkung nicht mehr gelten.

SACHSEN-ANHALT: Die Einreise ist erlaubt. Die Beherbergung von
Personen aus Risikogebieten zu touristischen Zwecken ist verboten,
außer der Gast kann ein Attest vorlegen, wonach es keine
Anhaltspunkte für eine Covid-19-Erkrankung gibt.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: In Schleswig-Holstein gelten keine Beschränkungen
für die Einreise. Ein Beherbergungsverbot besteht aber für
gewerbliche Betriebe. Es bestehen allerdings eingeschränkte
Beherbergungsmöglichkeiten. Hier besteht die Möglichkeit des
Freitestens mit einem negativen Corona-Test. Dabei dürfen zwischen
dem Ausstellen des Testergebnisses und der Einreise nicht mehr als 48
Stunden verstrichen sein. Für Geschäftsreisende, private Besuche und
Zweitwohnungsbesitzer gilt die Regelung nicht.

THÜRINGEN: Es gibt keine Einreisebeschränkungen oder ein
Beherbergungsverbot für Menschen aus deutschen Risikogebieten.