Cottbus ist Risikogebiet - Brandenburg plant strengere Corona-Regeln

Das Beherbergungsverbot in Brandenburg greift für Gäste aus
Corona-Hotspots. Nun hat das Land selbst eine betroffene Region:
Cottbus hat die entscheidende Marke neuer Infektionen überschritten.
Bald sollen für alle Brandenburger schärfere Corona-Beschränkungen
gelten.

Potsdam/Cottbus (dpa/bb) - Brandenburg hat mit der Stadt Cottbus das
erste Corona-Risikogebiet. Weil Cottbus die Grenze von 50 neuen
Infektionen je 100 000 Einwohner in einer Woche überschritten hat,
gelten dort, aber auch bundesweit für Cottbuser Beschränkungen. Alle
Brandenburger müssen sich auf strengere Corona-Regeln für private
Feiern und Gaststättenbesuche im Fall steigender Infektionszahlen
einstellen. Das Kabinett will am Dienstag darüber entscheiden.
Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) sprach von einer dramatischen
Situation und forderte alle Bürger auf, sich «am Riemen» zu reißen.

Das umstrittene Beherbergungsverbot für Gäste aus anderen
Corona-Hotspots bleibt vorerst bestehen.

RISIKOGEBIET: In Cottbus lag die Zahl der Neuinfektionen am
Donnerstag bei 57,2 pro 100 000 Einwohner in einer Woche, teilte das
Gesundheitsministerium mit. Die Stadt gab als Wert 66 an. Die
Ansteckungen beträfen unter anderem eine Zahnarzt-Praxis, zwei
Pflegedienste und eine Kita. In großen Einkaufszentren gilt daher
eine Maskenpflicht. Neu hinzu kam: Auf Märkten und Fußgängerzonen
muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, wenn der Mindestabstand
von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.

Für das Heimspiel des FC Energie Cottbus am 24. Oktober gegen den
Berliner Athletik Klub 07 sind Zuschauer tabu. Nach einem
Corona-Ausbruch mit 25 betroffenen Mitarbeitern will das
Carl-Thiem-Klinikum ab Montag wieder geplante Operationen anbieten.

PRIVATE FEIERN: Ab 35 neuen Infektionen je 100 000 Einwohner in einer
Woche sollen künftig nur noch bis zu 25 statt derzeit 50 Menschen in
öffentlichen Räumen privat feiern dürfen, kündigte der Regierungsch
ef
an. Für zuhause soll eine Obergrenze von 15 statt 25 Menschen gelten.
Der Kreis Oder-Spree und auch die Prignitz liegen über den 35
Neuinfektionen. Ab einem Wert von 50 ist geplant, die Obergrenzen für
Feiern von 25 auf 10 Menschen in öffentlichen Räumen zu senken, für
private Räume sollen zehn Menschen aus zwei Haushalten kommen. In der
Öffentlichkeit dürfen dann nur noch bis zehn Menschen zusammen sein.

SPERRSTUNDE: Bei mehr als 35 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner in
einer Woche wird die Einführung einer Sperrstunde in Gaststätten
geprüft. Über einem Wert von 50 soll ab 23.00 Uhr eine Sperrstunde in
der Gastronomie gelten. Dann sollen auch Veranstaltungen auf 100
Menschen begrenzt werden, derzeit liegt die generelle Obergrenze für
große Veranstaltungen bei 1000.

BEHERBERGUNGSVERBOT: Wer aus einer Region mit mehr als 50 neuen
Ansteckungen je 100 000 Einwohner in einer Woche kommt - etwa aus
Berlin -, darf nicht in Hotels, Pensionen oder Ferienwohnungen
übernachten. Ausnahme ist ein höchstens 48 Stunden alter negativer
Corona-Test oder eine zwingende berufliche Reise. Nicht unter das
Verbot fallen Ausflüge, Einkäufe und Besuche. Der
Landestourismusverband kritisierte, bei mehr als sieben Millionen
Übernachtungen seit Jahresbeginn gebe es keine Hinweise, dass das
Schlafen in Ferienunterkünften zu erhöhtem Infektionsrisiko führte.

Woidke verteidigte die Regelung. «Ich bedaure sehr im Sinne vieler
Familien und auch Gastronomen und Hoteliers, dass das zeitgleich mit
den Herbstferien in Brandenburg und Berlin zusammenfällt», sagte er.
«Aber wir müssen so viele physische Kontakte wie möglich vermeiden.
»
Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) sagte: «Wenn wir uns
darüber einig sind, dass Schulen und Kitas unbedingt offen bleiben
sollen und schwere Eingriffe in die Wirtschaft gravierende Folgen
haben werden, dann müssen wir jetzt an zwei Stellschrauben ansetzen:
private Feiern und Partys und verzichtbare Reisen.»

SPD-Landtagsfraktionschef Erik Stohn, der das Beherbergungsverbot
infrage gestellt hatte, schlug einen Kompromiss vor. Wie wäre es,
wenn alle sich frei bewegen könnten, deren Corona-Warnapp keine
Risikobegegnungen innerhalb der letzten 14 Tage zeige?, sagte er.

Der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg gab einem Eilantrag
gegen das dortige Beherbergungsverbot statt. In Niedersachsen
erklärte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg das Verbot für
rechtswidrig. Beide Entscheidungen sind nicht anfechtbar. Auch in
Brandenburg haben Gastwirte Eilanträge gegen die Verordnung beim
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht.

Der Linke-Landtagsabgeordnete Andreas Büttner erklärte am Donnerstag
erneut, das Beherbergungsverbot mache keinen Sinn. «Noch absurder
wird es, nachdem Cottbus heute zum Hotspot erklärt wurde», meinte
Büttner. «Also dürfen die Cottbusser nun nicht mehr raus aus ihrer
Stadt und in anderen Brandenburger Landkreisen übernachten?» Auch der
tourismuspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Frank Bommert,
forderte von der rot-schwarz-grünen Landesregierung ein Umdenken.
Brandenburg müsse angesichts der Urteile zu einem rechtssicheren
Umgang mit dem Beherbergungsverbot zurückfinden, forderte er.

Auch die AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag forderte, das
Beherbergungsverbot umgehend aufzuheben. Die Landesregierung müsse
die Gerichtsentscheide als klares Zeichen werte, meinte der
AfD-Landtagsabgeordnete Daniel Münschke. Die FDP-Landesvorsitzende
Lina Teuteberg mahnte, pauschale Beherbergungsverbote seien ein
massiver und unverhältnismäßiger Grundrechtseingriff. «Die
Landesregierung sollte selbst die Grundrechte der Bürger wahren und
nicht erst auf Gerichtsentscheidungen warten», forderte sie.