Kabinett verschärft Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen

Der Bund-Länder-Beschluss für den Anti-Corona-Kampf geht Bayern nicht
weit genug. Der Freistaat beschließt deshalb weitergehende Maßnahmen.

München (dpa/lby) - In bayerischen Regionen mit hohen Corona-Zahlen
gelten künftig strikte Beschränkungen für private Kontakte, zudem
wird die Maskenpflicht in den betroffenen Städten und Landkreisen
deutlich ausgeweitet. Das hat das Kabinett am Donnerstag beschlossen.
Mit den Gegenmaßnahmen geht die Staatsregierung zum Teil über einen
gemeinsamen Beschluss von Bund und Länder vom Mittwoch hinaus.

Schon bei mehr als 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen
sieben Tagen in einer Region dürfen sich nur noch zwei Hausstände
oder maximal 10 Personen treffen. Bei einer Sieben-Tages-Inzidenz von
mehr als 50 dürfen sich nur noch zwei Hausstände oder maximal fünf
Personen treffen. Die Gesundheitsämter müssen dies zwingend anordnen.
«Das ist eine Muss-Vorschrift für die Kommunen in der Umsetzung»,
sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nach der Kabinettssitzung.

Bei mehr als 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben
Tagen in einer Region müssen zudem überall dort Masken getragen
werden, wo Menschen dichter oder länger zusammenkommen - etwa in
Fußgängerzonen, auf Marktplätzen, in allen öffentlichen Gebäuden,

aber auch auf Begegnungs- und Verkehrsflächen wie etwa in Fahrstühlen
und in Eingangsbereichen von Hochhäusern. Zudem gilt dann eine
Maskenpflicht für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie
durchgängig auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten.

Und: Die Maskenpflicht gilt nach Worten Söders bei Überschreiten des
35er-Werts nicht nur für Schulen auch im Unterricht ab der fünften
Klasse (beziehungsweise bei Überschreiten des 50er-Wertes auch an
Grundschulen), sondern auch in Horten und in Mittagsbetreuungen.
Zudem gelte eine Maskenpflicht dann auch «am Arbeitsplatz dort, wo
kein Abstandhalten möglich ist, insbesondere bei Begegnungsflächen,
in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen», betonte der Ministerpräsident.

Zudem gelten bei hohen Corona-Zahlen regional künftig strikte
Sperrstunden in der Gastronomie. Bei mehr als 35 Neuinfektionen pro
100 000 Einwohner binnen sieben Tagen müssen Gaststätten um 23.00 Uhr
schließen, zudem darf dann an Tankstellen kein Alkohol mehr verkauft
werden, und es gilt dann ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen.
Bei einer Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 50 gelten die
Sperrstunde und die beiden anderen Verbote schon ab 22.00 Uhr.

«Dies gilt nicht für ewig, sondern wir machen das jetzt mal für die
nächsten vier Wochen, und dann überprüfen wir», erklärte Söder.