Münchner Restaurants klagen gegen abendliches Alkohol-Ausschankverbot

München (dpa/lby) - Zwei Münchner Restaurants gehen gerichtlich gegen
das von der Stadt verhängte Alkohol-Ausschankverbot nach 22.00 Uhr in
Gaststätten vor. Entsprechende Eilanträge seien am Mittwoch und
Donnerstag beim Verwaltungsgericht München eingegangen, sagte ein
Gerichtssprecher. Mehrere Medien hatten darüber berichtet.

Die Anwälte der Restaurants halten die Regelung der Stadt für
rechtswidrig. Sie differenziere nicht zwischen unterschiedlichen
Betrieben wie Speiserestaurants und Schankgaststätten, sagte Anwalt
Christian Mayer von der Kanzlei Noerr LLP.

In einem Restaurant, in dem fünf oder sechs Gänge serviert würden,
wollten die Gäste unter Umständen auch nach 22.00 Uhr gerne noch
Getränke bestellen, argumentierte Mayer. Wenn das nicht mehr möglich
sei, blieben die Kunden womöglich ganz weg. Dabei ändere sich die
Situation um 22.00 Uhr gegenüber einem früheren Zeitpunkt nicht; das
Infektionsrisiko erhöhe sich nicht. «Die Leute sitzen am Tisch, essen
und trinken - und bleiben auf ihrem Platz sitzen», sagte Mayer. Dabei
gälten stets die üblichen strengen Regeln für die Gastronomie.

Mit den Eilanträgen wollen die Anwälte nun erreichen, dass das Verbot
umgehend - vor einer Entscheidung über die eigentliche Klage - außer
Kraft gesetzt wird. Zunächst würde die Entscheidung des Gerichts, die
noch für den Donnerstag erwartet wurde, nur für die betreffenden
Restaurants gelten - sie hätte aber Signalwirkung.

Grund die neue Allgemeinverfügung der Stadt mit dem Alkoholverbot und
weiteren Maßnahmen waren die steigenden Corona-Zahlen und die
Überschreitung des Inzidenz-Grenzwerts von 50 Infektionen binnen
sieben Tagen pro 100 000 Einwohner in der Landeshauptstadt. Zuvor
hatte die Stadt teils den Verkauf von Alkohol zum Mitnehmen und den
Genuss im Freien an bestimmten Plätzen eingeschränkt, nun gelten
Einschränkungen erstmals auch in der Gastronomie.