Keine Isolation: Gericht kippt NRW-Verordnung zu Corona im Pflegeheim

Minden (dpa) - Die Bewohnerin eines Pflegeheims im Kreis Lippe darf
wegen Corona nicht länger isoliert werden. Das Verwaltungsgericht
Minden gab in einem Eilverfahren dem Antrag der Frau statt, wie das
Gericht am Donnerstag zu der Entscheidung vom Vortag mitteilte. Sie
klagt gegen eine Allgemeinverfügung des nordrhein-westfälischen
Gesundheitsministeriums. In dieser Verfügung vom 31. August 2020 wird
vorgegeben, dass Pflegebedürftige isoliert werden müssen, bei denen
bei einem konkreten Anlass eine Corona-Infektion nicht ausgeschlossen
werden kann. Das Verwaltungsgericht Minden kritisiert für diesen
Schritt die fehlende Rechtsgrundlage. Außerdem wird in dem Beschluss
bemängelt, dass die Pflegeeinrichtung selbst entscheidet, wer
isoliert wird - und nicht die zuständige Behörde. Auch sei die
Formulierung «konkreter Anlass» in der Verfügung zu ungenau (Az.: 7 L

729/2).

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Gegen ihn kann Beschwerde
am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt
werden.

«Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Minden hat
Signalwirkung. Denn in vielen Bundesländern wurde das allgemeine
Betretungsverbot aufgehoben und an die Einrichtungen delegiert. Doch
freiheitsentziehende Maßnahmen der Isolation bedürfen
hoheitsrechtlicher Entscheidungen», sagte Eugen Brysch von der
Deutschen Stiftung Patientenschutz zu dem Beschluss.

Der Staat dürfte sich nicht vor der Verantwortung drücken, wenn es um
Eingriffe in die Grundrechte der Pflegeheimbewohner gehe. Die
Bundesländer seien aufgefordert, ihre Corona-Schutzverordnungen für
Pflegeheime zu überprüfen, sagte Brysch. Sollte die Entscheidung aus
Minden rechtskräftig werden, «dann hat das Schwarze-Peter-Spiel
vieler Landesregierungen ein Ende.»