Neue Testverordnung - Schnelltests in Pflegeheimen und Kliniken
Seit diesem Donnerstag ist eine neue Corona-Testverordnung in
Kraft. Sie regelt, wer unter welchen Voraussetzungen Anspruch auf
einen kostenlosen Corona-Test hat. Ein Schwerpunkt sind sogenannte
Antigen-Schnelltests, die verstärkt zum Einsatz kommen sollen.
Berlin (dpa) - Bewohner von Pflegeheimen, ihre Besucher und
Beschäftigte sowie Menschen im Gesundheitswesen sollen in nächster
Zeit verstärkt auf Corona getestet werden. Das sieht die neue
Corona-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor, die am
Donnerstag in Kraft getreten ist. Demnach soll es möglich sein, dass
sich Bewohner, Beschäftigte und auch Besucher dieser Einrichtungen
einmal pro Woche testen lassen können, wenn die Einrichtungen das in
entsprechenden Testkonzepten verlangen.
Zum Einsatz kommen sollen dabei vor allem sogenannte
Antigen-Schnelltests. Die haben den Vorteil, dass die Probe nicht ins
Labor muss, Sie kann stattdessen direkt vor Ort, zum Beispiel im
Pflegeheim, untersucht werden. Ein Ergebnis liegt nach Angaben
verschiedener Hersteller in 15 bis 30 Minuten vor. Die Testkits
ähneln im Aussehen denen eines Schwangerschaftstests. Die
Nachteile: Antigen-Tests gelten als nicht so genau wie PCR-Tests.
Damit sie ein positives Ergebnis anzeigen, ist im Vergleich zum
PCR-Test eine größere Virusmenge nötig. Laut Robert Koch-Insitut muss
deshalb ein positives Ergebnis im Antigen-Test immer noch einmal
mittels PCR-Test bestätigt werden.
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bekräftigte am Donnerstag im
ARD-«Morgenmagazin», dass es bei diesen Tests wie angekündigt
zunächst vor allem um den Gesundheits- und Pflegebereich gehen soll.
Für den privaten Bereich, etwa um sich «freizutesten» oder gar für
Selbsttests, seien sie nicht gedacht. Der Test müsse durch
medizinisches Personal angewendet werden. «Es geht immer noch darum,
tief in die Nase zu kommen. Das kann man nicht alleine bei sich
selbst, als Laie schon gar nicht.»
Auch Schnelltests in Schulen sind nach Spahns Angaben zunächst nicht
vorgesehen. «Wir fangen an vor allem mit dem Gesundheitswesen.» Es
gehe darum, zuerst einmal die «Meistgefährdeten», wie
Pflegebedürftige, Patienten und auch Beschäftigte im Gesundheitswesen
zu schützen. Dann werde man sehen, ob die Schnelltests in weiteren
Lebensbereichen eine zusätzliche Sicherheit geben könnten.
Die neue Corona-Testverordnung regelt die Prioritäten bei der Testung
und welche Bevölkerungsgruppen unter welchen Voraussetzungen Anspruch
auf einen kostenlosen Test haben. Corona-Tests sollen ab jetzt
stärker auf die Risikogruppen und das Gesundheitswesen konzentriert
werden, und weniger auf Reiserückkehrer.
DIE REGELUNGEN IM EINZELNEN:
Anspruch auf Tests haben Mitarbeiter, Bewohner oder Besucher von
Pflegeheimen und auch Beschäftigte und Menschen, die in anderen
Einrichtungen des Gesundheitswesens behandelt, betreut oder gepflegt
werden. Voraussetzung ist, dass die Einrichtungen oder Unternehmen im
Rahmen eines Testkonzepts Tests verlangen oder das Gesundheitsamt
diese dort anordnet. Möglich sind laut Verordnung wöchentliche Tests.
Hier geht es vor allem um die genannten Antigen-Schnelltests.
Anspruch auf einen Corona-Test haben zudem Kontaktpersonen, die vom
Arzt oder vom Gesundheitsamt als solche identifiziert werden. Etwa
Menschen, die mit einer nachweislich infizierten Person in einem
Haushalt leben, in einer Firma arbeiten oder in einer Schulklasse
sind oder die in den vorherigen zehn Tagen durch die
«Corona-Warn-App» eine Warnung erhalten haben. Außerdem haben
Menschen, die aus einem ausländischen Risikogebiet einreisen,
Anspruch auf einen Corona-Test innerhalb von zehn Tagen. In all
diesen Fällen sollen weiterhin vorrangig PCR-Tests zum Einsatz
kommen.
Wer aus einem sogenannten Hotspot innerhalb Deutschlands zurück nach
Hause kommt, bekommt nur dann einen kostenlosen Test, wenn das
Gesundheitsamt einen solchen veranlasst.
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