Steuerberaterkammer MV: Corona-Sanktionen nur mit begründeten Fakten

Rostock (dpa/mv) - Corona-bedingte Sanktionen sollten nach Ansicht
der Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommerns nur auf begründeter
Faktenlage erfolgen. Kammerpräsident Holger Stein forderte am
Donnerstag bei einer Verbandstagung in Warnemünde eine Begründung
dafür, warum eine Kennziffer von 50 Neuinfektionen pro 100 000
Einwohnern Sanktionsmaßnahmen nach sich ziehen und nicht etwa 100
Neuinfektionen. Es stelle sich die Frage, ab welcher Infektionszahl
es zu rechtfertigen sei, eine ganze Volkswirtschaft herunterzufahren.

Stein betonte, dass es ohne die Hilfe von Steuerberatern in den
vergangenen Monaten nicht möglich gewesen wäre, überlebenswichtige
Fördermittel an die Unternehmen zu bringen. Unkompliziert seien sie
gemeinsam mit der Finanzverwaltung zu pragmatischen Lösungen
gekommen. Fachlich richtige Anträge hätten die Verwaltung entlastet.
Bis Ende September sei so ein Auszahlungsvolumen von 90 Millionen
Euro abrufreif gemacht worden.