Maskenpflicht, Partys, Reisen - Die neuen Corona-Beschlüsse

Berlin (dpa) - Bund und Länder ziehen die Zügel wegen der steigenden
Corona-Zahlen wieder deutlich an. Im Ernstfall sollen sich wie im
Frühjahr wieder nur wenige Menschen treffen dürfen. Schon jetzt soll
es strengere Regeln auch in Regionen geben, die bisher nicht als
Risikogebiet galten. Folgende Beschlüsse haben die
Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am
Mittwoch gefasst:

MASKENPFLICHT: Bei steigenden Infektionszahlen und spätestens ab 35
Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern soll eine Maskenpflicht im
öffentlichen Raum überall dort gelten, wo Menschen dichter oder
länger zusammenkommen.

SPERRSTUNDE: Bund und Länder empfehlen, dass in diesen Regionen eine
Sperrstunde für die Gastronomie eingeführt wird. Eine Uhrzeit wird
nicht genannt.

VERANSTALTUNGEN: In den betroffenen Regionen soll die Zahl der
Teilnehmer bei Veranstaltungen weiter begrenzt werden. Auch hier wird
keine Zahl genannt.

PRIVATE FEIERN: Alle Bürger sollen genau abwägen, ob eine private
Feier notwendig und vertretbar ist. In Regionen mit 35 Neuinfektionen
pro 100 000 Einwohnern gelten Teilnehmergrenzen: 25 Menschen im
öffentlichen und 15 im privaten Raum. Einige Bundesländer wollen die
Beschränkungen für den privaten Raum allerdings nur als Empfehlung
formulieren. Sachsen will seine Regeln nicht ändern.

HOTSPOTS: In Regionen mit 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern
greifen noch schärfere Regeln. Dazu gehört neben einer Maskenpflicht,
dass sich im öffentlichen Raum nur noch 10 Personen treffen dürfen.
Die Gastronomie soll ab 23.00 Uhr schließen und keinen Alkohol mehr
ausgeben dürfen. Bei Feiern dürfen in der Öffentlichkeit 10 Menschen

zusammenkommen, im privaten Raum maximal 10 Leute aus höchstens zwei
Haushalten. Veranstaltungen werden auf 100 Teilnehmer beschränkt.

ULTIMATUM: Kommt der Anstieg der Infektionszahlen mit den genannten
Maßnahmen nicht innerhalb von zehn Tagen zum Stillstand, sollen
Kontakte strikt reduziert werden: Im öffentlichen Raum dürfen sich
dann nur noch fünf Menschen oder Angehörige zweier Haushalte treffen.

INLANDSREISEN: Bund und Länder fordern alle Bürger auf, nicht
erforderliche innerdeutsche Reisen in und aus Gebieten mit hohen
Infektionszahlen zu vermeiden. Die derzeit geltenden Einschränkungen
für Übernachtungen in Hotels und Pensionen in einigen Bundesländern
sollen am 8. November neu bewertet werden.

WIRTSCHAFT: Unternehmen, die erhebliche Einschränkungen ihres
Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen, sollen zusätzliche Hilfen
bekommen.

SCHNELLTESTS: Der Bund übernimmt die Kosten für regelmäßige
Schnelltests von Patienten, Besuchern und Personal in Krankenhäusern,
sowie Bewohnern, Besuchern und Beschäftigten in Pflege-, Senioren-
und Behinderteneinrichtungen.

AUSLANDSREISEN: Ab dem 8. November sollen neue Regeln für Einreisen
aus ausländischen Risikogebieten gelten: Reisende ohne triftigen
Reisegrund müssen dann zehn Tage lang Quarantäne, können sich ab dem

5. Tag aber frei testen. Für notwendige Reisen und Pendler soll es
Ausnahmen geben.