Nach Party auf Sylt bislang ein positiver Corona-Test

Auf einer Party auf Sylt gab es ersten Testergebnissen zufolge keinen
größeren Corona-Ausbruch. Von 100 Tests von Gästen fiel einer positiv

aus. Acht weitere Ergebnisse stehen aus. Ein Corona-Infizierter hatte
Anfang Oktober eine Feier vor Auftreten erster Symptome besucht.

Westerland (dpa) - Nach der Party auf Sylt mit mindestens einem
infizierten Gast ist bislang ein weiterer Teilnehmer positiv auf
Corona getestet worden. Acht Testergebnisse standen am Mittwochabend
noch aus, wie eine Sprecherin des Kreises Nordfriesland mitteilte.
Insgesamt hatte es nach Bekanntwerden des Falls 108 Tests gegeben. 99
Tests fielen negativ aus. Die restlichen Ergebnisse werden am
Donnerstag erwartet.

Nach Angaben des Gesundheitsamtes in Husum hatte der Infizierte ein
Bistro in Westerland besucht, bevor erste Symptome auftraten und er
getestet wurde. Nach seiner Erinnerung seien dort in der Nacht zum 4.
Oktober 70 bis 100 Menschen anwesend gewesen. Die Bar hat der Wirt
freiwillig geschlossen.

Das Gros der mehr als 100 Personen, die sich an dem Abend in dem
Bistro aufgehalten haben, stammt von der Nordseeinsel. Für die
Partygäste, die nicht von Sylt kommen, sind deren örtliche
Gesundheitsämter zuständig.

Das Gesundheitsamt hat die positiv getestete Person in Quarantäne
gesetzt und mit der Nachverfolgung seiner Kontakte begonnen.
«Glücklicherweise sind unsere schlimmsten Befürchtungen nicht wahr
geworden. Ein Superspreader-Ereignis ist ausgeblieben», sagte die
Leiterin des Fachbereiches für Gesundheit der Kreisverwaltung
Nordfriesland, Nina Rahder.

Das Gesundheitsamt hatte keine Schließung des Lokals angeordnet.
Gegen den Wirt sei mittlerweile aber ein Bußgeldverfahren eingeleitet
worden, teilte die Kreisverwaltung mit. Mehrere Verstöße stünden zur

Debatte, unter anderem eine mangelhafte Erfassung von Kontaktdaten
und die Nicht-Einhaltung von Regeln für Gaststätten. Es gebe
Hinweise, dass möglicherweise auch technische Probleme der vom
Gastwirt genutzten QR-Code-Lösung nicht unerheblich für die
unvollständigen Gästekontaktlisten verantwortlich gewesen sein
könnten. Der Betreiber sei in der Pflicht, das Funktionieren seiner
Erfassungslösung von Kontaktdaten sicherzustellen. Dagegen verzichtet
der Kreis auf ein Bußgeld für Gäste, die sich nicht ordentlich in die

Listen eingetragen haben.