Altmaier will Corona-Hilfen für Unternehmen nachbessern

Viele vor allem kleinere Betriebe etwa in der Gastronomie ächzen
weiter unter der Corona-Krise. Angesichts steigender Infektionszahlen
gibt es in vielen Städten neue Einschränkungen im öffentlichen Leben.

Die Bundesregierung will nun reagieren.

Berlin (dpa) - Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) plant
weitere Hilfen für besonders hart von Corona-Maßnahmen getroffene
Unternehmen. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur sollen
die bisher bis zum Jahresende laufenden Überbrückungshilfen um ein
halbes Jahr bis zum 30. Juni 2021 verlängert werden. Zuerst hatte die
Funke Mediengruppe über die Pläne berichtet.

Im Wirtschaftsministerium wird demnach zudem an weiter verbesserte
Abschreibungsmöglichkeiten, Tilgungszuschüsse und Elemente eines
Unternehmerlohnes gedacht - erstattet werden bisher fixe
Betriebskosten wie Mieten oder Pachten. Wirtschaftsverbände hatten
deswegen beklagt, viele Hilfen kämen etwa bei Selbstständigen nicht
an. Weiter gehe es um Modernisierungs- und Zuschussprogramme für
Renovierungen während der auftragslosen Zeit, hieß es.

Die spezifischen Hilfen sollen für Unternehmen gelten, die besonders
hart von derzeit geltenden oder künftig verschärften Corona-Maßnahmen

betroffen sind. Dazu sollen insbesondere das Hotel- und
Gaststättengewerbe, aber auch die Veranstaltungsbranche sowie die
Messe- und Ausstellungsbranche gehören. So sollen Tilgungskosten als
Kosten in der Überbrückungshilfe geltend gemacht werden können. Dies

könne etwa einem Soloselbständigen helfen, wenn er auch diese Kosten
geltend machen könne.

Altmaier reagiert mit den geplanten Nachbesserungen auch auf
anhaltende Kritik von Wirtschaftsverbänden an den Hilfsprogrammen.
Die Maßnahmen sollen nun mit den Ländern diskutiert und anschließend

innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden.

Für die Überbrückungshilfen hatte der Bund 25 Milliarden Euro
eingeplant. Davon sind nach aktuellem Stand laut
Wirtschaftsministerium aber erst 1,1 Milliarden Euro bewilligt
worden.

Die Spitzen der schwarz-roten Koalition hatte Ende August
beschlossen, dass die Überbrückungshilfen bis Jahresende fortgesetzt
werden. Zuvor liefen sie bis Ende August.

Mitte September dann hatten die zuständigen Ministerien konkrete
Nachbesserungen bei den Hilfen mitgeteilt. Demnach können nach
aktuelle Stand je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten Unternehmen
für die Monate September bis Dezember bis zu 200 000 Euro an
Förderung erhalten. Bisher wurden für die Monate Juni bis August fixe
Betriebskosten wie Mieten von insgesamt bis zu 150 000 Euro
erstattet, wenn Firmen erhebliche Umsatzausfälle nachweisen konnten.
Bestehende Deckelungsbeträge wurden gestrichen. Stattdessen gibt es
eine Staffelung in der Erstattung der Fixkosten, je nachdem wie hoch
der Umsatzeinbruch ist.