Mainz ändert Corona-Regeln für Sportbetrieb

Mainz (dpa/lrs) - Schon kurz nach dem Inkrafttreten ihrer neuen
Corona-Maßnahmen ändert die Stadt Mainz ihre Regeln für den
Sportbetrieb. Es habe zahlreiche Nachfragen aus Sportvereinen
gegeben, daher würden nun «zur Klarstellung» einige Passagen mit
einer neuerlichen Allgemeinverordnung angepasst, teilte die Stadt am
Dienstag mit. Die neuen Maßnahmen sollen ab diesem Mittwoch (0.00
Uhr) gelten. In der Landeshauptstadt gilt die Corona-Alarmstufe Rot.

Den Angaben zufolge ist von Mittwoch an das gemeinsame Training in
festen Kleingruppen von insgesamt bis zu 20 Personen auf Anlagen im
Freien zulässig. Auch der Wettkampfbetrieb bleibt weiterhin erlaubt,
Zuschauer dagegen nicht. Duschen und räumlich nicht getrennte
Umkleiden dürfen nur von einer Person zur selben Zeit genutzt werden.
Von den Beschränkungen ausgenommen ist der Trainings- und
Wettkampfbetrieb im Spitzen- und Profisport.

Im Innenbereich ist unter anderem das gemeinsame sportliche Training
in festen Kleingruppen von maximal bis zu fünf Personen zulässig,
ebenso der Wettkampfbetrieb. Beim Training mit mehr als fünf Personen
muss eine Personenbegrenzung (1 Person je 20 Quadratmeter Fläche)
eingehalten werden. Zuschauer sind nicht erlaubt. Ausgenommen von den
Beschränkungen ist auch im Innenbereich der Trainings- und
Wettkampfbetrieb im Spitzen- und Profisport. Es gelten dieselben
Regeln für die Benutzung von Duschen und Umkleiden wie im
Außenbereich. Das Verbot von «Wettkampfsimulationen sowie
Kontaktsport» in beiden Bereichen wurde gestrichen.

In Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen dürfen höchstens fünf

Personen plus Trainer oder Trainerin an Gruppenkursangeboten
teilnehmen. In Tanzstudios und ähnliche Einrichtungen liegt die
Maximalzahl in Gruppenkursen bei sechs Personen plus Trainer oder
Trainerin. In den Studios gelten dieselben Regeln für die Benutzung
von Duschen und Umkleiden wie im Außenbereich.