Prozess-Odyssee geht weiter: Zwei Männer zum dritten Mal vor Gericht

Ein junger Mann wird 2016 aus einem Auto heraus erschossen. Sein
Bruder soll einen Rache-Mord geplant haben. Mit einem Komplizen wird
er deswegen zwei Mal verurteilt. Der BGH hebt beide Urteile auf. Nun
stehen die beiden wieder vor Gericht.

Hechingen (dpa/lsw) - Zum dritten Mal müssen sich zwei Männer vor dem
Landgericht Hechingen verantworten. Angeklagt sind die beiden wegen
Verabredung zum unerlaubten Erwerb von Kriegswaffen, wie ein
Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Das Gericht hatte sie bereits
zwei Mal wegen Verabredung zum Mord zu mehrjährigen Haftstrafen
verurteilt. Doch beide Urteile aus den Jahren 2018 und 2019 hatten
vor dem Bundesgerichtshof (BGH) keinen Bestand. Der Verstoß gegen das
Kriegswaffenkontrollgesetz, der als Tateinheit mitangeklagt war,
blieb von der BGH-Entscheidung unangetastet.

Das Motiv der 23 und 26 Jahre alten Männer soll Rache gewesen sein.
Der Bruder des 23-Jährigen war 2016 aus einem fahrenden Auto heraus
in Hechingen (Zollernalbkreis) erschossen worden. Den beiden
Angeklagten wurde vorgeworfen, Anschläge auf den inzwischen
verurteilten Todesschützen und seine Familie geplant zu haben. Sie
sollen sich dazu verabredet haben, Handgranaten und ein Gewehr zu
besorgen. Die Pläne wurden allerdings nicht umgesetzt.

Der Bundesgerichtshof hatte das Anschlagsvorhaben der beiden als
nicht konkret genug bewertet. Weder habe ein Zeitpunkt für ein
Tötungsdelikt festgestanden noch hätten sich die Mordabsichten gegen
konkrete Personen gerichtet, hieß es damals in der Begründung. Auch
Waffen und Geld dafür seien nicht vorhanden gewesen.

Die Anklage wegen des Mordplans ist laut Landgericht vom Tisch. Der
BGH habe den Fall rechtlich anders gewürdigt. Die Richter in
Karlsruhe hätten den Sachverhalt, den die Strafkammer festgestellt
hatte, aber unangetastet gelassen. Zeugen sollen im aktuellen
Verfahren deshalb nicht erneut aussagen müssen. In diesem Prozess
soll lediglich ein neues Strafmaß gefunden werden, wie ein Sprecher
des Landgerichts Hechingen am Dienstag sagte. Als Sachverständiger
soll unter anderem ein Psychiater gehört werden.

Beide Angeklagten sind bereits vorbestraft. Für das Verfahren sind
zwei weitere Termine angesetzt. Ein Urteil könnte am 3. November
fallen.