Teilnehmerzahl privater Feiern wird wegen Corona-Gefahr begrenzt

Hessens Landesregierung appelliert weiter an das
Verantwortungsbewusstsein der Menschen, sich und andere vor einer
Coronavirus-Infektion zu schützen. Wo das allein nicht hilft, da gibt
es Regeln, die nun teilweise neu gefasst wurden.

Wiesbaden (dpa/lhe) - Angesichts steigender Zahlen von Infektionen
justiert Hessen seine Corona-Regeln nach. Das betrifft beispielsweise
private Feiern - die sich nach den Worten von Ministerpräsident
Volker Bouffier (CDU) als besonders problematisch erwiesen haben was
das Infektionsgeschehen angeht. Die neuen Regelungen gelten vom
kommenden Montag an und zunächst bis Ende Januar 2021. In Wiesbaden
hatte am Montag das Corona-Kabinett getagt. Es handelt sich dabei um
einen ressortübergreifenden Krisenstab der Landesregierung.

FEIERN AUSWÄRTS UND ZUHAUSE

Hessen beschränkt die Teilnehmerzahl bei privaten Feiern im
öffentlichen Raum auf 50. Dies gelte in angemieteten Räumen
unabhängig vom Infektionsgeschehen in der Region, sagte Bouffier am
Montag in Wiesbaden. Bei Feiern in den eigenen vier Wänden sollen es
dann maximal 25 Gäste sein - allerdings sei das nur eine Empfehlung.
«Wir nehmen besondere Rücksicht auf den geschützten Raum der eigenen

Wohnung.»

Sozialminister Kai Klose (Grüne) ergänzte, dass die Regeln bei
steigenden Infektionszahlen verschärft werden. Ab 50 Neuinfektionen
pro 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen (Inzidenz)
dürfen nur noch höchstens 25 Menschen gemeinsam im öffentlichen Raum

feiern, ab einer Inzidenz von 75 nur noch 10 Menschen. Es komme
darauf an, dass jeder seiner Verantwortung gegenüber der Gemeinschaft
nachkomme, betonte der Minister.

KAMPF GEGEN FANTASIENAMEN AUF GÄSTELISTEN

Gastronomen in Hessen können sich zur Überprüfung von korrekten
Angaben auf den Corona-Gästelisten künftig den Ausweis ihrer Kunden
zeigen lassen. «Wir haben ausdrücklich beschlossen, dass auf
Verlangen des Servicepersonals derjenige, der in eine Gaststätte
möchte, auch den Personalausweis vorlegen muss oder ein anderes
amtliches Dokument», sagte Bouffier. Das sei der richtige Schritt um
zu verhindern, dass auf den Listen Fantasienamen stünden, die eine
Nachverfolgung von Infektionsketten mit Covid-19 verhindern.

Laut Bouffier gilt bei solchen Überprüfungen aber das Prinzip der
Verhältnismäßigkeit. Wenn es eine Vermutung gebe, dass die Angaben
des Gastes falsch seien, müsse das Gastronomiepersonal eingreifen.

KEINE DREI-QUADRATMETER-REGEL MEHR

Die bisherige Regelung für Geschäfte, Veranstaltungen oder
Kulturangebote, dass grundsätzlich drei Quadratmeter Platz pro
Besucher oder Kunde zur Verfügung stehen müssen, entfällt. Es gelten

nach Angaben der Staatskanzlei die allgemeinen Regeln: eineinhalb
Meter Abstand und maximal zehn Personen zusammen. Auch in
Schwimmbädern wird die Drei-Quadratmeter-Regelung aufgehoben.

MUND-NASEN-BEDECKUNG

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist künftig auch in Wahlräumen
und in Wahlkabinen sowie beim Aufenthalt auf Bahnsteigen und an
Haltestellen vorgeschrieben, wie die Staatskanzlei mitteilte. In
Schulen gelte weiterhin eine Maskenpflicht außerhalb der
Klassenzimmer. Vor Ort könne es Ausnahmen geben.