In Berlin-Mitte muss Quarantäne nicht mehr angeordnet werden

Berlin (dpa/bb) - Im Bezirk Berlin-Mitte muss eine Quarantäne im
Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nicht mehr in jedem Einzelfall
vom Gesundheitsamt angeordnet werden. Betroffene Personen sind
grundsätzlich verpflichtet, sich in Isolation zu begeben, wie das
Bezirksamt am Montag mitteilte. Das gilt etwa für Menschen, die
positiv auf das Coronavirus getestet wurden, für deren direkte
Kontaktpersonen und für Menschen, die Erkrankungsanzeichen zeigen,
die auf eine Infektion hindeuten und für die ein Corona-Test
angeordnet wurde. Die Isolation sei eine entscheidende Maßnahme zur
Unterbrechung möglicher Infektionsketten, so das Bezirksamt.

Grundlage der neuen Regelung ist eine sogenannte Allgemeinverfügung,
die das Gesundheitsamt Mitte erlassen hat. Sie soll den Angaben
zufolge ermöglichen, noch schneller gegen die Verbreitung des Virus
vorzugehen. Die Regelungen gelten für Personen, die im Bezirk Mitte
wohnen. Es bestehe weiterhin die Gefahr, dass sich das
Infektionsgeschehen verstärke und das Gesundheitssystem überfordert
werde.

Eine ähnliche Allgemeinverfügung gibt es seit vergangener Woche
bereits im Bezirk Neukölln. Dort können unter anderem Schulleitungen
oder Arbeitgeber die betroffenen Schulklassen, Lerngruppen oder
Beschäftigte über die Quarantäne informieren.