Brandenburgs Gastgewerbe prüft Vorgehen gegen Beherbergungsverbot

Potsdam (dpa) - Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in
Brandenburg prüft juristische Schritte gegen ein coronabedingtes
Beherbergungsverbot. «Wir werden prüfen (...), dass wir eine
einstweilige Verfügung für Brandenburg ansetzen gegen das
Beherbergungsverbot», sagte Brandenburgs Dehoga-Hauptgeschäftsführer

Olaf Lücke am Montag der Deutschen Presse-Agentur. Es sei nicht
sinnvoll, wenn Gäste tagsüber eine Hochzeitsfeier feiern könnten,
aber nicht übernachten dürften, wo sie niemanden ansteckten. Der
Verband rechnet wegen des Übernachtungsverbots für Gäste aus
Corona-Hotspots mit großen wirtschaftlichen Ausfällen. Die Hoteliers
bekämen bereits massenhaft Stornierungen herein.

Ein Beherbergungsbetrieb aus dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin stellte
einen Eilantrag gegen die Brandenburger Corona-Verordnung beim
Verwaltungsgericht Potsdam. Gerichtssprecher Ruben Langer bestätigte
den Eingang. Die «Märkische Allgemeine» aus Potsdam berichtete am
Montag, der Betrieb halte das Beherbergungsverbot für rechtswidrig,
undurchführbar und unverhältnismäßig. Der Gerichtssprecher sagte, d
as
Verwaltungsgericht habe aber darauf verwiesen, dass es Bedenken gegen
die Zuständigkeit habe, weil sich der Antrag gegen die komplette
Verordnung und nicht gegen einen Verwaltungsakt wende. 

Die meisten Bundesländer hatten am Mittwoch beschlossen, dass Bürger
aus Orten mit sehr hohen Corona-Infektionszahlen bei Reisen innerhalb
von Deutschland nur dann beherbergt werden dürfen, wenn sie einen
höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorlegen können. In
Brandenburg gilt dies seit Juni für Reisende aus Gebieten mit mehr
als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben
Tagen. Gäste aus dem Nachbarland Berlin dürfen deshalb nicht mehr
in Brandenburg übernachten. Besuche und Ausflüge sind aber noch
erlaubt. Die Kritik am Beherbergungsverbot nimmt zu.