Landesregierung erlaubt Privatbesuche aus Risikogebieten

Mit der Verordnung zur Einreise von Personen hat die Landesregierung
bundesweit viel Staub aufgewirbelt und auch Unverständnis erhalten.
Nun wurden Privatbesuche neu geregelt, für Touristen bleiben die
Beschränkungen wie eine Quarantäne weiter bestehen.

Schwerin (dpa/mv) - Die Landesregierung hat nun doch die Einreise von
Privatpersonen aus Risikogebieten zu Familienbesuchen ohne vorherigen
negativen Coronatest und anschließende Quarantäne gestattet. Nach
deutlichen Unverständnis-Erklärungen über die seit Freitag geltende
Corona-Verordnung hat Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU) am
Sonntag mit sofortiger Wirkung die Bestimmung verändert. Danach
dürfen Personen, die in Risikogebieten leben, zu privaten Besuchen
bei ihrer Kernfamilie mit Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern
einreisen, sich im Land aufhalten oder wieder zurückkehren.

Zur Kernfamilie zählen Ehegatten, eingetragene Lebenspartner,
Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Urenkel,
Großeltern und Urgroßeltern. «Ein solcher Familienbesuch ist auch
zusammen mit dem Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner oder
Lebensgefährten möglich», heißt es in der am Sonntagabend
veröffentlichten sogenannten Allgemeinverfügung. Es müssten aber die

angemessenen Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden.

Die neue Regelung gelte auch für Anlässe, bei denen die Anwesenheit
der Personen aus rechtlichen Gründen oder zur Erfüllung einer
moralischen Verpflichtung zwingend erforderlich ist. Eine Sprecherin
interpretierte diesen Passus beispielsweise mit einer Trauerfeier.
Einreisen dürften auch Personen, die beabsichtigen, im Nordosten eine
Ehe zu schließen.

In der am Freitag erlassenen Verordnung waren schon zahlreiche
Ausnahmen von der Quarantäne-Regelung erwähnt worden. Dazu zählten
etwa Transporteure von Personen oder Waren oder Abgeordnete von
Bundes- oder Landtag. Auch Personen mit Tätigkeiten zur
Aufrechterhaltung der Lebensmittelversorgung, des Gesundheitswesens
oder der öffentlichen Sicherheit seien ebenso ausgenommen wie
Menschen, die zur medizinischen Behandlung einreisten. Dies gelte
auch für Schüler und Studenten oder Menschen mit einer Nebenwohnung
in Mecklenburg-Vorpommern.

Für Urlauber aus Risikogebieten gelten die Quarantänebestimmungen
jedoch weiter. Die Landesregierung hatte für Gäste aus Gebieten mit
mehr als 50 Infizierten pro 100 000 Einwohnern bestimmt, dass diese
bei der Einreise einen negativen Corona-Test vorlegen müssen. Die
14-tägige Quarantäne kann durch einen zweiten negativen Test nach
fünf bis sieben Tagen verkürzt werden.

Dabei stellen sich für die Tourismusbranche Mecklenburg-Vorpommerns
juristische Fragen beim Umgang mit Stornierungen, wie der Präsident
des Dehoga MV, Lars Schwarz, sagte. Bei einem Einreiseverbot wäre die
Frage nach einer Schadenersatzleistung klar geregelt. Da die Einreise
nur erschwert, aber prinzipiell möglich sei und die Unterkunft zur
Verfügung stehe, sei die Frage strittig, sagte Schwarz.

Er appellierte, an diese Fragen mit dem nötigen Fingerspitzengefühl
heranzugehen. «Das ist eine unangenehme Situation, die uns und die
Gäste quasi überfährt.» Eine Kulanzregelung müsse möglich sein,
bei
vielen Gäste handele es sich um Stammgäste. «In den Rezeptionen
stehen die Telefone nicht still, unzählige Mails sind eingegangen.»

Die Restriktionen träfen die Branche hart. Nach dem Totalausfall der
Vorsaison hätten sich die Betreiber in der Hochsaison gerade wieder
berappelt und nun auf einen «goldenen Herbst» gehofft. Schwarz
betonte, dass bisher keine Corona-Gefahr von Touristen ausgegangen
sei. «Die Quarantäne-Verordnung sollte dringend auf ihre
Verhältnismäßigkeit untersucht werden.»