Bayerische Ärztekammer fordert zielgenauere Corona-Beschränkungen

Jeden Tag werden massenhaft Corona-Tests durchgeführt, ihr Ergebnis
führt oft zur Verhängung von Quarantäne-Maßnahmen. Die Bayerische
Landesärztekammer fordert jetzt die Tests zielgenauer auszuwerten,
damit weniger Menschen in der Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden.

München (dpa/lby) - Die Bayerische Landesärztekammer fordert von der
Staatsregierung, dass Quarantäne-Maßnahmen zur Eindämmung der
Coronapandemie stärker auf besonders infektiöse Menschen beschränkt
werden. Dazu solle die Aussagekraft der Corona-Tests vom Typ «RT-PCR»
erhöht werden, heißt es in einem Beschluss, den die Kammer beim
diesjährigen Bayerischen Ärztetag am Samstag in München gefasst hat.

Diese Tests enthalten nicht nur Hinweise darauf, ob jemand infiziert
ist, sondern auch wie wahrscheinlich es ist, dass er die Infektion
weitergibt. Diese Informationen sollten genutzt werden, damit
einschränkende infektionshygienische Maßnahmen nur über die verhäng
t
werden, bei denen ein nennenswertes Risiko für die Weiterverbreitung
von Covid-19 bestehe, fordert die Kammer. Wo die Schwelle dafür
liegt, müsse die Politik entscheiden.

Bei den PCR-Tests werden Erbgutspuren des Coronavirus in mehreren
Durchgängen immer wieder verdoppelt. Bei Proben mit viel
Virusmaterial schlage der Test relativ schnell an, erklärte die
Kammer. Wenn mehr als 35 Verdoppelungs-Runden nötig sind, trage der
Patient in der Regel aber eine sehr geringe Viruslast in sich, die
nach Einschätzung führender Virologen nicht vermehrungsfähig sei.
Nach einer Umfrage von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung, die am
Donnerstag veröffentlicht wurde, berücksichtigen Gesundheitsämter bei

ihren Entscheidungen über eine Quarantäne derzeit oft nicht, welche
Informationen über die Infektiosität in einem positiven Corona-Test
stecken. Viele Gesundheitsämter bekämen von den Labors auch gar keine
entsprechenden Daten übermittelt, hieß es.

Die Bayerische Landesärztekammer forderte auch, dass Grippeimpfungen
durch Apotheker zügig daraufhin ausgewertet werden, ob sie negative
Folgen für die medizinische Versorgung haben. Die Bundesregierung
hatte solche Impfungen in Pilotprojekten ermöglicht, auch in Bayern
soll es im Regierungsbezirk Oberpfalz einen entsprechenden Probelauf
geben. Mögliche Zwischenfälle bei Impfungen durch Apotheker müssten
in einer Auswertung ebenso erfasst werden, wie die Frage, ob
Impfstoffe bei einer möglichen Knappheit gerecht zwischen Apotheken
und Arztpraxen verteilt werden, heißt es in einem Beschluss der
Kammer.