Gericht: Bewährung für Kollegin nach tödlichem Karussell-Sturz

Es war ein tragischer Vorfall: Beim «Potsdamer Oktoberfest» startet
ein Karussell, obwohl auf der Plattform noch zwei Mitarbeiter sind.
Eine Frau kann sich nicht mehr retten. Im Prozess um fahrlässige
Tötung gegen eine Mitarbeiterin macht das Gericht einen Vorschlag.

Potsdam (dpa) - Nach dem tödlichen Sturz einer 29-Jährigen auf einem
Karussell beim «Potsdamer Oktoberfest» hat eine Kollegin der jungen
Frau einen Strafbefehl für zehn Monate Haft auf Bewährung erhalten.
Beide arbeiteten bei dem Fahrgeschäft. Die 48-jährige Kollegin der
Verunglückten war vor dem Amtsgericht Potsdam wegen fahrlässiger
Tötung angeklagt. Die Bewährungszeit solle für zwei Jahre gelten,
sagte Richter Jens Nimz am Freitag. Das Gericht schloss sich damit
Oberstaatsanwalt Harald Feles an (Az.: 83 Ds 57/20). Die Angeklagte
war am Freitag nicht zum Auftakt erschienen. Der Strafbefehl ist noch
nicht rechtskräftig: Zwei Wochen lang kann die Angeklagte Einspruch
gegen den Strafbefehl einlegen.

Die 48 Jahre alte Mitarbeiterin des Fahrgeschäfts «Playball» soll das

Karussell am 29. September 2019 versehentlich mit dem Drücken eines
falschen Knopfes gestartet haben. Dabei soll sie sich laut Gericht
nicht vergewissert haben, ob auf der sich drehenden Plattform mit
zwölf Gondeln noch Menschen waren. Das Karussell habe sich daraufhin
ohne den üblichen Warnknopf in Bewegung gesetzt, obwohl noch zwei
Mitarbeiter auf der Plattform gewesen seien. Beide hätten das
Fahrgeschäft nicht mehr verlassen können, weil es sich schneller
gedreht habe als sonst üblich.

Trotz Rufen soll die Mitarbeiterin die beiden Kollegen nicht bemerkt
haben. Ein Kollege konnte sich demnach noch retten und hielt sich in
der Mitte fest. Seine 29 Jahre alte Kollegin soll nach etwa fünf
Umdrehungen erst gegen ein Geländer und dann zu Boden geschleudert
worden sein. Die Frau stürzte mehrere Meter tief und erlitt tödliche
innere Verletzungen. Ein zufällig anwesender Arzt versuchte nach
Angaben von Augenzeugen noch, die Frau zu retten - doch vergeblich.
Nach dem Unglück wurde das Fest vorerst geschlossen.

Ein Strafbefehl ist ein vereinfachtes und beschleunigtes Verfahren.
Dabei darf nur eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr auf Bewährung
festgesetzt werden.

Ursprünglich waren drei Verhandlungstage vorgesehen. Das Gericht
wollte am Freitag fünf Zeugen hören, darunter den Mitarbeiter, der
sich auf der drehenden Plattform retten konnte. Unter den weiteren
Zeugen sollen auch Kinder gewesen sein. Der Richter sagte die
weiteren Termine ab.