Ausnahmen von Quarantänepflicht in Kanzleramt und Ministerien Von Martina Herzog, dpa

Wer Urlaub in einer ausländischen Corona-Hochburg gemacht hat, muss
in Quarantäne. Das soll die Verbreitung des Virus eindämmen. Doch
manche Ministerien erlauben Mitarbeitern Ausnahmen - selbst ohne
Coronavirus-Test.

Berlin (dpa) - Das Kanzleramt und mehrere Bundesministerien nutzen
eine Berliner Sonderregelung, die Rückkehrer aus ausländischen
Corona-Risikogebieten von der Quarantänepflicht befreit. Ein Test auf
das Coronavirus ist in diesen Fällen nicht vorgeschrieben und wird
auch nicht von jedem Haus vor der Rückkehr ins Büro verlangt, wie
eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei Kanzleramt und
Ministerien ergab. Die Klausel wird nur in Ausnahmefällen genutzt -
allerdings beantworteten nicht alle Ministerien Fragen dazu.

Menschen, die in den vergangenen 14 Tagen in einem ausländischen
Risikogebiet waren, müssen sich nach der Rückkehr beim Gesundheitsamt
melden und für zwei Wochen in häusliche Quarantäne. Vermeiden lässt

sich die Quarantäne normalerweise nur mit einem aktuellen negativen
Coronavirus-Test. Die Berliner Infektionsschutzverordnung sieht zudem
Ausnahmen etwa für Piloten, Berufskraftfahrer und Kapitäne vor, die
sich nur kurz in einem Risikogebiet aufgehalten haben.

Von der Quarantänepflicht können sich in Berlin aber auch
Abgeordnete, Diplomaten oder andere Mitarbeiter von Bundesministerien
befreien lassen. Denn Menschen, «deren Tätigkeit für die
Aufrechterhaltung der Pflege diplomatischer und konsularischer
Beziehungen» nötig ist, können ausgenommen werden. Das gilt auch fü
r
Menschen mit Jobs, die «der Funktionsfähigkeit von Volksvertretung,
Regierung und Verwaltung des Bundes, der Länder und der Kommunen»
oder von EU-Organen und internationalen Organisationen dienen. Aber:
Die «zwingende Notwendigkeit ist durch den Dienstherrn oder
Arbeitgeber zu prüfen und schriftlich zu bescheinigen». Vergleichbare
Ausnahmeregelungen gibt es in Berlin seit April, allerdings haben
sich im Laufe der Zeit die Quarantänepflichten verändert - am Anfang
galten sie noch für alle Auslandsreisen, nicht nur für Risikogebiete.

Das Kanzleramt nutzte die Klausel, die von der Quarantäne befreit,
mit Stand Mittwoch nach Angaben eines Regierungssprechers fünf Mal,
schreibt aber keinen Test vor. Die Möglichkeit dazu gebe es aber ab
dem fünften Tag nach der Rückkehr. «Zudem werden bei zwingender
Anwesenheit vor Ort alle Möglichkeiten ausgeschöpft, möglichst
kontaktarm zu arbeiten.»

Vergleichsweise entspannt geht insbesondere das
Landwirtschaftsministerium mit der Frage um. Dies erteilte die
Ausnahmegenehmigung bislang für «unter zehn Personen» und verlangt
kein negatives Testergebnis von Rückkehrern. «Ein solcher Test ist
nach der Berliner Verordnung nicht vorgesehen», sagte ein Sprecher.

Besonders strikte Vorkehrungen für Rückkehrer aus Risikogebieten
gelten hingegen im Finanz-, Innen- und Verteidigungsministerium sowie
im Arbeitsministerium. Auch das Familienministerium nutzt die
Ausnahmeklausel nicht, das Umweltministerium bislang ebenso wenig.

Das Finanzministerium erteilt die Erlaubnis für Dienstreisen in
Risikogebiete nur «im absoluten Ausnahmefall». Rückkehrer dürfen da
s
Ministerium selbst mit negativem Testergebnis zwei Wochen lang nicht
betreten und müssen zu Hause arbeiten. Das Innenministerium hat die
Ausnahme nach Angaben eines Sprechers bislang nicht genutzt und würde
Mitarbeiter bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses ins
Homeoffice schicken.

Hausinterne Regeln des Verteidigungsministeriums sehen zwei Wochen
Quarantäne nach Auslandseinsätzen oder der Rückkehr aus
Risikogebieten vor. Das Arbeitsministerium erteilte zwei
Genehmigungen und schickte die Rückkehrer in die Quarantäne bis zwei
negative Testergebnisse vorlagen.

Auch das Forschungsministerium hat die Regelung bereits angewendet,
die betreffenden Mitarbeiter seien im Anschluss negativ auf das
Coronavirus getestet worden, erklärte ein Sprecher.

Das Entwicklungsministerium, wo bislang fünf Personen von der
Quarantänepflicht entbunden wurden, schickt Rückkehrer bis zu einem
Negativ-Test ins Homeoffice. Wer unbedingt ins Büro muss, werde
gleich nach der Rückkehr getestet und erneut am fünften Tag danach.
Bis dahin muss er «möglichst kontaktarm» arbeiten und eine
Mund-Nasen-Maske tragen.

Das Gesundheitsministerium griff nach eigenen Angaben bislang einmal
auf die Ausnahme zurück. Ob Rückkehrer auch ohne negative Tests
zurück ins Büro dürfen, werde im Einzelfall entschieden, häufig sei

aber die Arbeit im Homeoffice möglich.

Das Justizministerium wollte sich nicht zu «organisationsinternen
Maßnahmen äußern», versicherte aber, eine Erlaubnis werde nur «se
hr
restriktiv» erteilt. Auswärtiges Amt und Wirtschaftsministerium
erklärten lediglich, man halte sich an die Berliner Verordnung. Das
Verkehrsministerium ließ ganz allgemein wissen: «Dienstreisen in
Risikogebiete werden vermieden.»

Die jüngst verschärften Berliner Regelungen zum Infektionsschutz
setzen die Ministerien nach eigenem Bekunden um. Seit dem vergangenen
Samstag gilt auch in Büros und Verwaltungsgebäuden Maskenpflicht in
Aufzügen und für Mitarbeiter, die sich nicht auf einem festen Platz
aufhalten und den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen nicht
sicher einhalten können. Das gilt auch für Kanzleramt und Ministerien
und wird dort eingehalten, wie alle versichern. Nur im
Verteidigungsministerium gilt eine andere Rechtsgrundlage, dort ist
die Bundeswehr für den Infektionsschutz zuständig - dort greifen aber
ebenso strenge Regelungen wie in den anderen Häusern.