Vom Hotspot ans Meer oder in die Berge: Herbsturlaub in Corona-Zeiten Von André Klohn, Marco Hadem und Philipp Laage, dpa
Die neuen Reiseauflagen wegen steigender Infektionszahlen erschweren
den Herbsturlaub in Deutschland. Wer aus einem Corona-Risikogebiet
anreist, für den gelten besondere Regeln. Zwar ist ein Urlaub am Meer
oder in den Bergen auch dann möglich - aber nur mit negativem
Corona-Test.
Kiel/München (dpa) - Mitten in der Ferienzeit herrscht Wirrwarr beim
Umgang mit Urlaubern aus deutschen Corona-Risikogebieten. Viele
Menschen sind verunsichert, ob und unter welchen Voraussetzungen ihr
Herbsturlaub zum Beispiel in beliebten Zielen an Nord- und Ostsee
oder in Bayern möglich ist. Die Regeln sind je nach Land teils anders
- auf was Urlauber bei der Auszeit an der See oder in den Bergen
achten müssen:
Wann wird eine Region Risikogebiet?
Zentrales Kriterium beim Krisenmanagement ist, ob es in einer Region
mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen
gibt. Beherbergungsverbote hängen laut den Landesregierungen von
Bayern und Schleswig-Holstein aber nicht ausschließlich am
sogenannten Inzidenzwert. Wenn ein Ausbruch klar eingrenzbar ist, wie
etwa zuletzt in Schlachthöfen, kommt nicht zwangsläufig ein
generelles Beherbergungsverbot für Menschen aus dieser Region.
Wann kann ich meinen Urlaub antreten?
Ohne negativen Corona-Test wollen die meisten Länder Urlauber aus
inländischen Gebieten mit hohen Infektionszahlen nicht mehr in ihren
Hotels und Ferienwohnungen übernachten lassen. Es gibt aber
unterschiedliche Regeln. In Schleswig-Holstein und Niedersachsen
reicht ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden
ist. Maßgeblich ist der Tag der Anreise. Auch in Bayern sind Gäste
damit willkommen. Dort gelten aber auch Beherbergungsverbote für
einzelne Bezirke Berlins, Bremen sowie die Städte Hamm und Remscheid
in NRW. Mecklenburg-Vorpommern schreibt für Urlauber aus
Risikogebieten dagegen eine 14-tägige Quarantäne direkt nach Einreise
vor. Die Wartezeit kann durch das zuständige Gesundheitsamt verkürzt
werden, wenn ein zweiter, selbst zu bezahlender Test nach fünf bis
sieben Tagen ebenfalls negativ ausfällt.
Wo bekommen Urlauber einen Corona-Test?
Wer auf Nummer sicher gehen will, meldet sich frühzeitig beim
Hausarzt oder einer speziellen Praxis für Reisemedizin. Wer in den
Urlaub wolle, solle aber nicht in die Testzentren des öffentlichen
Gesundheitsdienstes kommen, sagt Andreas Bobrowski vom Berufsverband
Deutscher Laborärzte. Wer einen Test allein für die Anreise zum
Urlaubsort braucht, hat in der Regel keine Krankheitssymptome. In
diesem Fall wird der Test von der gesetzlichen Krankenkasse nicht
übernommen. Die Kosten liegen für Privatpatienten laut
Gebührenverordnung bei etwa 120 Euro pro Person für die Laboranalyse.
Hinzu kommen weitere 20 Euro für den Abstrich beim Arzt.
Ist die Ansteckungsgefahr auf der Couch bei Freunden größer
?
Grundsätzlich kann man sich überall mit dem neuartigen Coronavirus
infizieren. In Schleswig-Holstein sind auch Familienbesuche ohne Test
möglich, in Mecklenburg-Vorpommern bei engsten Angehörigen. Für
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) liegt der
Hauptunterschied darin: In Hotels gebe es sehr viele Gäste, somit
könne das gesamte Hotel ein Infektionsherd sein - und dann auch das
Hotelgewerbe erheblich leiden. «Man stelle sich vor, wir haben jetzt
eine Übertragung der Infektion in touristische Gebiete. Dann ist das
fast das Ende des Tourismus, und zwar dauerhaft», warnt er.
Welche Storno-Regeln gelten?
Es ist fraglich, ob Urlauber Stornierungsgebühren zahlen müssen, wenn
sie ihren Aufenthalt absagen. Der Reiserechtler Paul Degott aus
Hannover geht nicht davon aus, dass Urlauber auf ihren Kosten
sitzenbleiben. Es gelte erst einmal ein Beherbergungsverbot. In
diesem Fall müsse die Unterkunft das angezahlte Geld zurückzahlen,
Stornierungsgebühren dürften vom Gast nicht kassiert werden. «Man
kann niemanden verpflichten, einen Test zu machen», sagt er. Der
Deutsche Ferienhausverband rät wegen unklarer Rechtslage, eine
einvernehmliche Einigung mit dem Gastgeber zu erzielen - etwa den
Aufenthalt auf Kulanzbasis gebührenfrei zu verschieben. Nach Ansicht
des Hotelverbandes Deutschland IHA fällt der Corona-Test in
den Verantwortungsbereich des Gastes. Die Pflicht zur Zahlung bestehe
weiterhin.
Was sagen die Hoteliers?
Die Tourismusbranche und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband
(Dehoga) fürchten, dass viele Menschen wegen der Corona-Tests auf
eine kurzfristige Reise im Herbsturlaub verzichten. Der Dehoga
fordert bundeseinheitliche Regeln für den Umgang mit Touristen aus
Deutschland. Im Nordosten schauen die Betreiber auf die Entwicklung
der Infektionszahlen in Berlin. «In traditionellen Reisezielen der
Berliner wie Usedom und Rügen kommen aktuell 30 bis 40 Prozent der
Buchungen aus der Bundeshauptstadt. Wenn die Corona-Ampel dort auf
Rot gestellt wird, weiß ich nicht, wie die Hoteliers bei uns die
geltenden Corona-Quarantäneverordnung umsetzen sollen», sagt der
Präsident des Landesverbandes, Lars Schwarz.
Welche Strafen drohen?
In Bayern wird es für Hotels, Campingplätze oder Pensionen, die Gäste
aus Risikogebieten aufnehmen, teuer. Der Bußgeldkatalog sanktioniert
das Vergehen dort mit 5000 Euro. Gäste aus Risikogebieten müssen
dagegen in dem Fall kein Bußgeld fürchten. In Schleswig-Holstein
arbeitete die Landesregierung ebenso wie die in Niedersachsen am
Donnerstag noch an ihrer Verordnung. Zu Strafen konnte das
Gesundheitsministerium in Kiel keine Angaben machen.
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