Bußgelder inklusive - Beherbergungsverbot wirft Fragen auf Von Marco Hadem und Christoph Trost, dpa

Auch das noch. Die lokal teils steigenden Corona-Infektionszahlen
erschweren den im Sommer noch als sicher verkauften Urlaub in
Deutschland. Für Betroffene wird es kompliziert - auch im Freistaat.

München (dpa) - Aus Angst vor mit dem Corona-Virus infizierten
Urlaubern gilt in Bayern wie auch in einigen anderen Bundesländern
ein Beherbergungsverbot für alle Menschen aus Hotspot-Gebieten. Wer
dennoch etwa in den Herbstferien von dort an die Küste oder in die
Berge will, braucht einen negativen Corona-Test. Was wie eine
einfache Regelung klingt, wirft in der Praxis aber dennoch viele
Fragen auf. Ein Überblick mit wichtigen Antworten:

Frage: Wer soll die Regel kontrollieren? Für wen drohen Strafen?

Antwort: Für Hotels, Campingplätze oder Pensionen, die Gäste aus
Risikogebieten aufnehmen, wird es teuer. Der Bußgeldkatalog
sanktioniert das Vergehen mit 5000 Euro. Gäste aus Risikogebieten
müssen dagegen in dem Fall kein Bußgeld fürchten. Sie werden erst zur

Kasse gebeten, wenn sie ihre Anreise aus einem Risikogebiet oder
ihren dortigen Wohnort nicht korrekt angeben oder gar verschleiern.
Wie bei falsch ausgefüllten Gästelisten in Restaurants oder Kneipen
kostet die Falschangabe bei Beherbergungen 250 Euro.

Wie bei anderen Corona-Auflagen - etwa zu Teilnehmerzahlen bei
privaten Feiern oder zu Quarantäneauflagen - ist die Kontrolle aber
nur bedingt möglich und schon gar nicht allumfassend. Die Regelung
setzt daher zunächst auf die Selbstverantwortung der Menschen.
Gleichwohl wird es wie bei allen Auflagen auch hier Stichproben der
Gesundheitsämter geben. Und sollte es tatsächlich eine Verbreitung
des Virus geben, dürfte auch die Nachverfolgung der Infektionsketten
zunächst unerkannte Sünder auffliegen lassen.

Frage: Wie kann das System der Risikogebiete überhaupt funktionieren,
wenn die Infektionszahlen schnell schwanken?

Antwort: Entscheidend ist die Festlegung der Risikogebiete durch das
bayerische Gesundheitsministerium und dafür ist nicht alleine der
sogenannte Inzidenzwert, also die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000
Einwohner in sieben Tagen entscheidend. Es handelt sich vielmehr um
Einzelfallentscheidungen, in die verschiedene Aspekte einfließen.

Ohnehin gilt: Sind Ausbruchsherde klar eingrenzbar und überschreitet
der Inzidenzwert deshalb in einer Region die 50er-Marke, muss es
nicht zwingend ein generelles Beherbergungsverbot für Menschen aus
der Region geben. Zudem sind nicht einzelne Tageswerte entscheidend,
sondern der generelle Trend. Man müsse die «Gesamtentwicklung»
anschauen, sagt dazu Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Die Liste
der innerdeutschen Risikogebiete soll regelmäßig aktualisiert werden
- aber auch nicht täglich, sondern laut Söder wohl zweimal pro Woche.

Frage: Woher bekommen Touristen einen Corona-Test? Gibt es dafür
überhaupt Kapazitäten?

Antwort: Das könnte in vielen Regionen außerhalb Bayerns zu einem
Problem werden, denn hier gilt eine andere Teststrategie. Während
sich im Freistaat jeder kostenlos testen lassen kann, ist dies in
anderen Bundesländern nur Menschen mit Krankheitssymptomen wie Fieber
oder Husten vorbehalten. Wer aber für den Urlaub einen negativen Test
braucht, muss ihn im Zweifel selbst zahlen. Hinzu kommt, dass der
vorgelegte negative Test, der eine Beherbergung erlaubt, nicht älter
als 48 Stunden sein darf. Da viele Labore - auch wegen Engpässen bei
den benötigten Materialien - längst an ihre Kapazitätsgrenzen stoße
n,
wird die Frist sicher nicht immer zu halten sein. Und dann muss die
Reise wohl oder übel mindestens verschoben werden.

Frage: Was ist mit Leuten, die jetzt vor dem Hotel stehen und
einchecken wollen? Wer zahlt die Stornierungen?

Antwort: Nach Angaben des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes
bleibt der Hotelier oder der Betreiber der Unterkunft aktuell auf den
Kosten sitzen. Für Touristen, die bereits angereist sind, ist damit
zumindest dieses finanzielle Risiko gering. Sie haben aber auch ein
Problem, denn eine Unterkunft werden sie im Freistaat auf legalem
Wege nicht finden, außer sie kommen bei Verwandten oder Freunden
unter. Hier greift das Beherbergungsverbot nicht.

Frage: Wenn die Leute dann bei Freunden auf der Couch schlafen:
Steckt man sich da nicht einfacher an als im Einzelzimmer im Hotel?

Antwort: Grundsätzlich kann man sich natürlich überall anstecken.
Söder macht aber deutlich, wo für ihn der Hauptunterschied liegt: In
Hotels gebe es sehr viele Gäste, somit könne das gesamte Hotel ein
Infektionsherd sein. Datunter werde dann das gesamte Gewerbe leiden.
«Wenn wir gerade in Bayern ein erfolgreiches Weihnachtsgeschäft
behalten wollen, ist es jetzt wichtig, auch einen guten Probelauf in
den Herbstferien zu machen.» Zudem seien die Regelungen in Hotels gut
kontrollierbar, da es dort Meldepflichten und ähnliches gebe. Private
Übernachtungen und Besuche seien dagegen viel schwerer überprüfbar.
Söder hat bereits betont, dass es keine Einreiseverbote geben soll.

Frage: Wie steht Bayern derzeit zahlenmäßig da, wohin dürfen die
Bayern nicht hin, wer darf jetzt nicht Urlaub in Bayern machen?

Antwort: Zunächst bis zum 14. Oktober gilt das Beherbergungsverbot in
Bayern für Reisende aus vier Berliner Bezirken (Mitte, Neukölln,
Tempelhof-Schöneberg und Friedrichshain-Kreuzberg), aus Bremen sowie
aus den Städten Hamm und Remscheid in NRW. Wer aus einem dieser
innerdeutschen Corona-Hotspots einreist und einen negativen
Corona-Test vorweisen kann, ist aber auch weiterhin in bayerischen
Hotels willkommen. Andersherum gibt es für Menschen aus Bayern
derzeit nirgendwo in Deutschland Beschränkungen (Stand Donnerstag).

Frage: Was sagen Bayerns Hoteliers?

Antwort: Die sind natürlich nicht begeistert, denn ihnen drohen
Einnahmeverluste und zugleich haften sie für Verstöße. Der Hotel- und

Gaststättenverband kritisiert auch die geringe Vorlaufzeit bei der
Umsetzung. Er fände es besser, wenn es ein bundesweit einheitliches
Verfahren gebe und Bewohner solcher Gebiete ohne einen negativen
Corona-Test nicht ausreisen dürften. In dem Fall müssten die
Touristen die Kosten für ihre Buchungen trotzdem tragen.