Keine Corona-Meldepflicht bei Kurztrips nach Venlo oder Roermond

Düsseldorf (dpa/lnw) - Besucher von grenznahen Einkaufzielen wie
Roermond oder Venlo müssen bei der Rückfahrt nach Deutschland keinen
negativen Coronatest vorweisen oder in Quarantäne. Das geht aus der
seit dem 7. Oktober 2020 gültigen Einreiseverordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen hervor. Das Auswärtige Amt hatte am Mittwoch auch
die Region Limburg in der Nachbarschaft zu Nordrhein-Westfalen zum
Corona-Risikogebiet erklärt. In dem Gebiet liegen die Städte Roermond
mit einem beliebten Outlet-Center sowie Venlo, wo viele Deutsche in
Supermärkten einkaufen.

Laut der in NRW gültigen Einreiseverordnung sind Personen, die sich
weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufhalten von der
Meldepflicht wegen möglicher Corona-Infektionen ausgenommen. In den
Niederlanden wird der für ein Risikogebiet entscheidende Grenzwert
von 50 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben
Tagen nur mit Ausnahme von Zeeland in allen Provinzen erreicht. Aber
auch in Zeeland sei ein erhöhtes Infektionsgeschehen zu beobachten,
vermeldet das Auswärtige Amt.